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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „§ 826 BGB“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022
- L 11 AS 578/20 -

Vermieter kann Jobcenter nicht zur Zahlung von Nebenkosten und Mietrückständen heranziehen

Direktzahlungs­möglichkeit begründet keine eigenen einklagbaren Ansprüche

Ein Vermieter, der Wohnungen an Grundsicherungs­empfänger vermietet, hat trotz der im SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Nachdem eine Mieterin ihre Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 nicht beglichen hatte, verlangte ein Vermieter aus dem Harz die Zahlung der Rückstände vom Jobcenter Goslar. Dieses lehnte eine Direktüberweisung mangels eigener Ansprüche des Vermieters aus dem SGB II ab. Der Vermieter hielt mit Blick auf entsprechende Direktzahlungen an den Energieversorger den Gleichbehandlungsgrundsatz für verletzt und rügte zudem eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch das Jobcenter. Den Gesamtbetrag von 4.000 €, der auch inzwischen aufgelaufene Mietkosten beinhaltete, sei von diesem im Wege der Amtshaftung zu zahlen.Das LSG hat die Rechtsauffassung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.10.1996
- 13 W 32/96 -

Ehefrau darf wahre Herkunft des Kindes verschweigen

Scheinvater hat keinen Anspruch auf Schadenersatz

Der Scheinvater hat keine Schadenersatzansprüche gegen die Mutter, wenn ihm die nichteheliche Abstammung des Kindes verschwiegen wird. Für die Ehefrau besteht auch keine Aufklärungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war aus einem Seitensprung der Ehefrau ein Kind hervorgegangen. Sie verschwieg gegenüber ihren Ehemann die wahre Herkunft des Kindes. Der Scheinvater begehrte daraufhin Schadenersatz, der ihm durch Unterhaltszahlungen an das scheineheliche Kind entstanden ist.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Ehemann. Ein Ersatz des... Lesen Sie mehr



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