die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"Kauf bricht nicht Miete"“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2020
- 1 W 1461/20 -
Erwerber von Miteigentumsanteilen an vermieteten Hausgrundstück treten in bestehenden Mietvertrag mit vorherigem Alleineigentümer ein
Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB
Verkauft der Alleineigentümer eines vermieteten Hausgrundstücks Miteigentumsanteile an einen Dritten, so tritt dieser gemäß § 566 Abs, 1 BGB in das bestehende Mietverhältnis ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Kammergericht Berlin im Jahr 2020 unter anderem darüber entscheiden, ob im Falle des Verkaufs von Miteigentumsanteilen an einem vermieteten Hausgrundstück durch den Alleigentümer der oder die Erwerber in das bestehende Mietverhältnis eintreten.Das Kammgericht Berlin führte folgendes aus: Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so trete der Erwerber an Stelle des Mieters in das Mietverhältnis ein (§ 566 Abs. 1 BGB). Für vermietete Grundstücke gelte nichts anderes. § 566 Abs. 1 BGB finde aber auch dann Anwendung,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 30.08.2019
- 4 U 858/18 -
Pflicht des Vermieters zur Abstandszahlung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung geht nicht auf Erwerber der Immobilie über
Keine Anwendung der Regelung "Kauf bricht nicht Miete" des § 566 BGB
Hat sich ein Vermieter im Gegenzug zur vorzeitigen Auflösung eines Mietvertrags zu einer Abstandszahlung verpflichtet, so geht diese Pflicht nicht auf den Erwerber der Immobilie über. Die Regelung "Kauf bricht nicht Miete" gemäß § 566 BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 vereinbarten die Parteien eines gewerblichen Mietvertrags die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses. Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zu einer Abstandszahlung in Höhe von 80.000 Euro. Noch bevor es zur Auszahlung kam, verkaufte der Vermieter das Mietobjekt an eine Firma. Der Vermieter war nunmehr... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.01.2019
- VIII ZB 26/17 -
BGH: Übertragung von Miteigentumsanteilen an einer Wohnung führt nicht zu einem Vermieterwechsel
Keine direkte oder analoge Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB
Gehört eine vermietete Wohnung zwei Eigentümern, so führt die Übertragung des Miteigentums des einen Eigentümers auf den anderen nicht dazu, dass der nunmehrige Alleigentümer alleiniger Vermieter der Wohnung wird. § 566 BGB findet weder direkt noch analog Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Ehepaar Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Eine der dort befindlichen Wohnungen hatten sie an einen Mann vermietet. Nachdem die Ehefrau durch Übertragung des Miteigentumsanteils ihres Ehemanns Alleigentümerin des Hauses wurde, kündigte sie das Mietverhältnis und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Der beklagte Mieter meinte,... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2016
- VIII ZR 31/15 -
BGH: Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur bei tatsächlicher Sachherrschaft des Mieters über Mietsache
Keine Anwendung von § 566 BGB zugunsten des Mieters bei fehlendem Besitz
Der in § 566 BGB geregelte Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur, wenn der Mieter die tatsächliche Sachherrschaft und somit den Besitz über die Mietsache ausübt. Fehlt es an dem Besitz, so tritt der Erwerber nicht in den Mietvertrag mit dem Mieter ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer einer Eigentumswohnung Ende des Jahres 2011 zugleich das damit verbundene Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Diese Fläche war zu diesem Zeitpunkt vermietet. Die Mieter hatten jedoch bereits den Besitz an der Gartenfläche aufgegeben. Dennoch meinten sie, dass der Käufer der Eigentumswohnung in den Mietvertrag über die Gartenfläche... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.2013
- 1 BvR 744/13 -
BVerfG: Keine Anwendung des Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" bei fehlender Identität von Verkäufer und Vermieter
Anwendung des Grundsatzes setzt Identität von Verkäufer und Vermieter voraus
Die Anwendung des in § 566 BGB geregelten Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" setzt voraus, dass der Verkäufer von vermieten Wohnraum zugleich Vermieter ist. Fehlt es an dieser Identität, ist der Grundsatz nicht anzuwenden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1995 kam es zwischen einer Frau und einer GmbH zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung. Die Vermieterin war jedoch nicht die Eigentümerin des Grundstücks. Im Jahr 2000 firmierte sich die Grundstückseigentümerin um. Da im Jahr 2010 in der Mietwohnung Schimmelpilz auftrat, erhob die Mieterin Klage auf Instandsetzung gegen... Lesen Sie mehr