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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „"ping"-Verfahren“ veröffentlicht wurden
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.03.2013
Kurzes Anwählen mit Mehrwertdienstnummern stellt Betrug dar
Telekommunikationsunternehmen profitieren von Anrufen mit Mehrwertdienstnummern
Werden mehrere Millionen Mobiltelefonnummern mittels Computer so kurz angewählt, so dass die Angerufenen keine Gelegenheit haben, an ihr Mobiltelefon zu gehen und rufen diese zurück, ohne zu wissen, dass es sich um eine teure Mehrwertdienstnummer handelt, so handelt es sich um einen Betrug. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.
In dem zugrunde liegenden Fall steht nach der umfassenden Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die drei Angeklagten mehrere Millionen Mobiltelefonnummern mittels Computer so kurz angewählt haben, dass die Angerufenen keine Möglichkeit hatten, das Gespräch anzunehmen. Zahlreiche Angerufene (u. a. ein Polizeibeamter aus Bersenbrück, dessen Strafanzeige zur Einleitung der Ermittlungen führte) riefen deshalb die Nummer zurück, ohne zu wissen, dass es sich um eine teure, nutzlose Mehrwertdienstnummer handelte. Im Display der Angerufenen wurde nämlich die Mehrwertdienstnummer nicht angezeigt.Die Kammer wertete dieses... Lesen Sie mehr
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