die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abschussermächtigung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2023
- 28 L 3333/23 und 28 L 3345/23 -
Wölfin „Gloria“ darf vorläufig nicht abgeschossen werden
Kreis Wesel erlaubte am 22.12.2023 Tötung von Wölfin Gloria
Die Wölfin "Gloria" darf vorläufig nicht abgeschossen werden, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Anträge der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von diesen gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel erhobenen Klagen entschieden hat. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch am 21.12.2023 ergangene Beschlüsse im Wege von Zwischenverfügungen entschieden.
Als Grund für die erlaubte Tötung gibt der Kreis wiederholte Risse von Nutztieren an, für die die Wölfin verantwortlich ist. Seit 2018 bis Mitte November diesen Jahres hat Gloria laut des Kreises Wesel nachweislich mehr als 160 Nutztiere wie Schafe und Ponys getötet, bei 17 Rissen wird es vermutet. Dabei hätte Gloria in mehreren Fällen sogar einen empfohlenen Schutz gegen Wölfe wie Elektronetze überwunden.Die beiden Antragsteller haben am 22.12.2023 bzw. am 23.12.2023 Klagen und Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vom 22.12.2023 zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Tötung einer streng geschützten Art eingereicht.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.07.2012
- 2 PBvU 1/11 -
Streitkräfteeinsatz im Inneren in äußersten Ausnahmefällen zur Abwehr von Gefahren zulässig
Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren („Luftsicherheitsgesetz“)
Der Bundeswehr ist es gestattet, in äußersten Ausnahmefällen bei Einsätzen der Streitkräfte im Innern zur Abwehr von Gefahren spezifische militärische Waffen einzusetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Das Plenarverfahren des zugrunde liegenden Falls hat seinen Ursprung in dem von der Bayerischen und der Hessischen Staatsregierung anhängig gemachten Verfahren der abstrakten Normenkontrolle, in dem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts darüber zu entscheiden hat, ob § 13, § 14 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.06.2009
- 1 K 3208/08 und 1 K 774/09 -
VG Minden: Kein Kormoranabschuss im Vogelschutzgebiet
Andere ansässige Vogelarten könnten durch Maßnahmen erheblich gestört werden
Der Kormoranbestand in einem Vogelschutzgebiet darf nicht verringert werden, um den Fischfraß einzudämmen. Auch das gezielte Stören und Vertreiben der Tiere durch Einsatz von Lasern ist nicht gestattet. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden.
Grundsätzlich verbieten sowohl artenschutz- als auch landschaftsschutzrechtliche Vorschriften die Tötung und Störung von Kormoranen als besonders geschützte Art. Die klagende Weserfischereigenossenschaft Minden hatte im August 2008 beantragt, ihr den Abschuss und die Vertreibung von Kormoranen ausnahmsweise auch im EU-Vogelschutzgebiet zu genehmigen, um den Fischfraß in ihren Gewässern... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.03.2008
- 14 BV 05.3079 -
Klagen gegen Abschussgenehmigung von Kormoranen unzulässig
Die Klagen zweier Naturschutzvereine gegen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum begrenzten Abschuss von Kormoranen im Naturschutzgebiet "Mündung der Tiroler Achen" sind mangels Klagebefugnis unzulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), entschieden und damit die gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München eingelegten Berufungen zurückgewiesen.
Nach dem Bundesnaturschutzrecht (§ 61 Absatz 1) könnten anerkannte Naturschutzvereine Rechtsbehelfe nur gegen Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten einlegen. Gegen die hier erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung stünde ihnen von Gesetzes wegen hingegen keine Klagebefugnis zu.Nach Auffassung des BayVGH sei auch nicht ersichtlich,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.02.2006
- 1 BvR 357/05 -
Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig
§ 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), der die Streitkräfte ermächtigt, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Für die Regelung fehle es bereits an einer Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG, der den Einsatz der Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen regelt, erlaube dem Bund nicht einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen. Darüber hinaus sei § 14 Abs. 3 LuftSiG mit dem... Lesen Sie mehr