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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Adelstitel“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.2021
- 3 W 98/20 -

Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden

OLG Zweibrücken lehnt Beschwerde ab

Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Die Familie des Beschwerdeführers ließ sich Ende des 18. Jahrhunderts im Raum Trier nieder. Infolge der Französischen Revolution und der Besetzung der linksrheinischen Gebiete wurden die Vorrechte des Adels, seine Prädikate und Titel aufgehoben. So verlor auch der Ur-Ur-Urgroßvater des Beschwerdeführers seinen Adelstitel "Freiherr". Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die Rheinprovinz im Rahmen der territorialen Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1814/1815 dem Königreich Preußen zuerkannt. Unter dem preußischen Herrschaftssystem gelang es dem Ur-Ur-Urgroßvater des Beschwerdeführers nicht mehr, seinen ursprünglichen Adelstitel... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2018
- XII ZB 292/15 -

Private Namens­änderungs­erklärung nach englischem Recht mit frei gewählter deutschsprachiger Adelsbezeichnung muss nach deutschem Recht nicht anerkannt werden

Annahme frei gewählter deutschsprachiger Adelsbezeichnung mit deutscher öffentlicher Ordnung unvereinbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der von einer deutsch-britischen Doppelstaatlerin durch eine private Namens­änderungs­erklärung nach englischem Recht ("deed poll") einseitig bestimmte Familienname auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtlichen Personen­freizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden kann, wenn er frei gewählte deutschsprachige Adelsbezeichnungen enthält.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 1983 in Deutschland geboren. Ihre Geburt wurde beim zuständigen Standesamt unter dem Namen "Silke Nicole Vo." registriert. Im März 2011 erwarb die seit 1999 im Vereinigten Königreich lebende Antragstellerin zusätzlich zu ihrer deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit. Im Dezember 2011 gab sie während eines Auslandsaufenthalts... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.06.2016
- C-438/14 -

Im EU-Ausland angenommener Nachname mit Adelsbestandteilen muss in Deutschland nicht anerkannt werden

Anerkennung kann zur Sicherstellung der Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz verweigert werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile enthält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat, dessen Angehörigkeit der Betroffene ebenfalls besitzt, frei gewählt wurde, in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden muss. Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn dies geeignet und erforderlich ist, um die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz sicherzustellen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff ("Nabiel Peter" sind die Vornamen, "Bogendorff von Wolffersdorff" der Nachname) wurde im Jahr 1963 in Deutschland geboren. Bei seiner Geburt erhielt er den Vornamen "Nabiel" und den Nachnamen "Bagadi". Im Anschluss an ein Verwaltungsverfahren zur Namensänderung hieß er Nabiel Peter Bogendorff.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 22.12.2010
- C-208/09 -

EuGH: Ilonka Fürstin von Sayn-Wittgenstein muss in Österreich auf deutschen Adelstitel verzichten

EU-Land darf Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Adelstitels zur Wahrung des Gleichheitssatzes verweigern

Ein Mitgliedstaat darf es aus Erwägungen der öffentlichen Ordnung ablehnen, den Adelstitel eines seiner Staatsangehörigen, wie er in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde, anzuerkennen. Die Europäische Union stellt die Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Bürger sicher. Mit dem österreichischen Adelsaufhebungsgesetz wird dieser Grundsatz ausgeführt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Frau Ilonka Sayn-Wittgenstein, eine in Deutschland wohnende österreichische Staatsangehörige, erhielt nach ihrer Adoption im Jahr 1991 durch Herrn Lothar Fürst von Sayn-Wittgenstein, einen deutschen Staatsangehörigen, dessen Nachnamen samt Adelstitel in der Form „Fürstin von Sayn-Wittgenstein“ als Geburtsnamen. Unter diesem Namen wurde ihr in Deutschland ein Führerschein ausgestellt,... Lesen Sie mehr



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