die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeitmanipulation“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
- 1 Sa 18/21 -
Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine in einem Jobcenter in Thüringen beschäftigte Arbeitnehmerin es unterließ ihre Raucherpausen abzustempeln, wurde ihr im Februar 2019 gekündigt. Allein im Januar 2019 wurden täglich bis zu sieben Raucherpausen als Arbeitszeit erfasst. Das Arbeitsgericht Suhl wies die von der Arbeitnehmerin erhobenen Kündigungsschutzklage ab. Die Kündigung sei seiner Auffassung nach als ordentliche Kündigung wirksam. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Arbeitnehmerin.Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgericht. Die Kündigung... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2018
- 2 AZR 370/18 -
BAG: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen absichtlich falscher Angabe der Überstundenanzahl über mehrere Jahre
Kein Recht zum Ausgleich von nicht gezahlten Erschwerniszuschlägen mit falschen Überstunden
Gibt ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre absichtlich falsche Überstunden an, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer darf nicht gezahlte Erschwerniszuschläge nicht eigenmächtig durch falsche Überstunden ausgleichen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von Anfang 2012 bis Anfang 2017 hatte ein Arbeitnehmer jeden Monat mindestens sieben Stunden mehr als Überstunden angegeben als dies tatsächlich der Fall war. Er rechtfertigte sein Handeln damit, dass ihm Erschwerniszuschläge zustünden, diese aber nicht von der Arbeitgeberin gezahlt wurden. Nachdem die Arbeitgeberin im März 2017 davon erfuhr,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2017
- 5 Sa 449/16 -
Heimliche Observation eines Betriebsratsvorsitzenden während der Arbeitszeit durch Detektiv kann Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen
Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund langer Dauer der Observation
Wird ein Betriebsratsvorsitzender während seiner Arbeitszeit von einem Detektiv observiert, so liegt darin allein aufgrund der langen Dauer der Observation, eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies kann eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen der Arbeitgeberin und einem Betriebsratsvorsitzenden bestand Streit darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet sei, den Betriebsratsvorsitzenden vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freizustellen. In diesem Zusammenhang beauftragte die Arbeitgeberin im September 2014 eine Detektei mit der heimlichen Observation des Betriebsratsvorsitzenden.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2014
- 8 Sa 363/14 -
Einsichtsrecht des Arbeitgebers in dienstlich und privat genutzten Kalender zwecks Aufdeckung eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs
Betroffenem Arbeitnehmer muss Anwesenheit während der Einsicht gestattet werden
Nutzt ein Arbeitnehmer einen elektronischen Dienstkalender auch privat, so steht dem Arbeitgeber ein Einsichtsrecht zu, wenn dadurch der begründete Verdacht eines Arbeitszeiterfassungsbetrugs bestätigt werden kann. Während der Einsicht muss dem Arbeitnehmer jedoch die Anwesenheit gestattet werden, damit dieser die Einsicht in als privat gekennzeichnete Termine abwenden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin wurde im Jahr 2013 verdächtigt im Zeiterfassungssystem ihrer Arbeitgeberin privat genutzte Zeit als Arbeitszeit deklariert zu haben. Um den Verdacht zu bestätigen wurden der elektronische Dienstkalender der Arbeitnehmerin und dabei auch als "privat" gekennzeichnete Einträge durchsucht. Dadurch fand die Arbeitgeberin unter... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.02.2014
- 16 Sa 1299/13 -
Tricksen bei der Zeiterfassung rechtfertigt Kündigung
Fristlose Kündigung auch nach mehr als 25jähriger Betriebszugehörigkeit nicht zu beanstanden
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der wissentliche Betrug eines Arbeitnehmers beim An- und Abmelden am Zeiterfassungsgerät eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Der verheiratete 46 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Vater eines Kindes ist, war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Arbeitsunterbrechungen müssen die Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen. Ebenso müssen sie sich rückmelden, wenn sie den Produktionsbereich wieder... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 01.04.2014
- 3 K 1802/13.TR -
Degradierung nach falscher Bedienung des Zeiterfassungsgerätes nicht zu beanstanden
Beamter verstößt über einen Zeitraum von zwei Jahren kontinuierlich und vorsätzlich gegen Dienstpflichten
Ein Beamter, der vorsätzlich das Zeiterfassungsgerät seiner Dienststelle falsch Bedient und die "Gehen-Zeiten" manipuliert, kann um zwei Ämter zurückgestuft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein kurz vor dem Ruhestand stehender Beamter einer im südwestlichen Landesteil gelegenen Verbandsgemeinde an 170 Tagen seine Dienststelle verlassen hat, ohne dies am Zeiterfassungsgerät mit einer "Gehen-Buchung" zu dokumentieren. Nach einiger Zeit hat der Beamte die Dienststelle wieder aufgesucht, sich Zutritt mit seinem persönlichen Chip... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013
- 10 AZR 325/12 -
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung richtet sich nach betriebsüblicher Arbeitszeit
Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Vergütung für Zeiten zu leisten, in denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000 Euro brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig [...] werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2011
- 8 Sa 1854/10 -
Keine Kündigung bei fehlender Abmeldung im Zeiterfassungssystem bei Raucherpausen ohne vorherige Abmahnung
Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn keine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers zu erwarten ist
Die fristlose Kündigung soll ein Arbeitsverhältnis beenden, dessen Fortführung dem kündigenden Vertragspartner nicht weiter zuzumuten ist. Andernfalls setzt die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung jedoch eine Abmahnung voraus. So muss ein Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, sein Fehlverhalten zu ändern und damit das Vertrauen seines Arbeitgebers wiederzugewinnen. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall wurde einem seit mehr als zehn Jahren bei einem Logistikunternehmen beschäftigten Sachbearbeiter fristlos gekündigt, da er es häufiger unterlassen hatte, Arbeitsunterbrechungen vorschriftsmäßig anzumelden. Der Arbeitgeber warf seinem Mitarbeiter vor, er habe sich nicht wie vorgesehen am Terminal im Zugangsbereich des Großraumbüros abgemeldet, als er dieses zu privat... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011
- 2 AZR 381/10 -
Parkplatzsuche ist keine Arbeitszeit
Bundesarbeitsgericht zur fristlosen Kündigung bei Arbeitzeitbetrug
Die Parkplatzsuche gehört nicht zur Arbeitszeit. Wer sich als Arbeitnehmer die Parkplatzsuche aufschreibt, begeht Arbeitszeitbetrug und kann fristlos entlassen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Verwaltungsangestellte gegen ihre fristlose Kündigung. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 15. Oktober 1991 (MDK-T) Anwendung. Die Frau war in... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011
- 2 Sa 533/10 -
LAG Schleswig-Holstein: Systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung grundsätzlich für fristlose Kündigung geeignet
Eine systematische Manipulation von Zeiterfassungsdaten erweist sich als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die grundsätzlich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Im Unternehmen der Beklagten, einem Neumünsteraner Autohaus und Werkstattbetrieb, arbeiten die Monteure, so auch der Kläger, u.a. im Leistungslohn, der nach so genannten festgelegten Arbeitswerten (AW) pro Stunde abgerechnet wird. Für diese Arbeiten müssen sich die Arbeitnehmer jeweils in ein Zeiterfassungssystem einstempeln. 12 Arbeitswerte pro Stunde entsprechen dabei 100 %. Sofern... Lesen Sie mehr