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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausrichtung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2008
- 1 K 4507/08 -
Streit um Ausrichtung eines Weihnachtsmarkts: Auch wenn seit vielen Jahren immer ein bestimmter Ausrichter zuständig war, darf eine Stadt den Weihnachtsmarkt ausschreiben
Kölner Weihnachtsmärkte: Ablehnung des bisherigen langjährigen Ausrichters ist rechtmäßig
Die Kölner Weihnachtsmarkt e.G. darf die Weihnachtsmärkte auf dem Neumarkt und dem Alter Markt/Heumarkt nicht mehr ausrichten. Ihre Bewerbung um diese Märkte für die Jahre 2008 bis 2012 wurde von der Stadt Köln zu Recht abgelehnt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute verkündeten Urteil.
Die klagende Kölner Weihnachtsmarkt e.G. richtet in Köln auf dem Neumarkt seit 1971 und auf dem Alter Markt/Heumarkt seit 1982 Weihnachtsmärkte aus. Für die Jahre 2008 bis 2012 schrieb die Stadt Köln die Ausrichtung dieser Märkte erstmals öffentlich aus. Daraufhin bewarb sich die Klägerin zusammen mit zehn Mitbewerbern um die Märkte auf den genannten Plätzen.Ihre Bewerbung wurde aber nicht berücksichtigt, weil sie bis zum Bewerbungsschluss am 29. April 2008 entgegen der Ausschreibung weder einen Auf- und Abbauplan noch ein Finanzierungskonzept vorgelegt hatte. Eine Zusicherung, die Märkte durchführen zu dürfen, erhielten vielmehr... Lesen Sie mehr
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