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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauausführung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2018
- 2-01 S 10/17 -

Auftraggeber steht kein Verdienstausfall gegen Bauunternehmer wegen bloßer Anwesenheit bei Bauausführung in Privatwohnung zu

Überwachung des Bauunternehmers begründet grundsätzlich keinen Kosten­erstattungs­anspruch

Ist der Auftraggeber bei der Bauausführung in der Privatwohnung bloß anwesend, so kann er von dem Bauunternehmer keinen Verdienstausfall verlangen. Die Überwachung des Bauunternehmers begründet grundsätzlich keinen Kosten­erstattungs­anspruch. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte in einer Privatwohnung ein Kamin eingebaut werden. Da die Arbeiten länger als geplant andauerten, war der Auftraggeber vor Ort, um die Arbeiten zu beaufsichtigen. Für diese Zeit verlangte er vom Bauunternehmer als Schadensersatz Verdienstausfall. Da sich der Bauunternehmer weigerte, Schadensersatz zu leisten, erhob der Auftraggeber Klage. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verneinte einen Schadensersatzanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Verdienstausfall... Lesen Sie mehr

Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.10.2016
- 4 U 136/14 -

Beauftragter Statiker muss Bauherrn auf mangelhafte Bauausführung hinweisen

Anspruch auf Schadensersatz bei unterlassenem Hinweis

Erkennt ein vom Bauherrn beauftragter Statiker, dass die Bauausführung des Bauunternehmens mangelhaft ist, so muss er dies dem Bauherrn mitteilen. Unterlässt er den Hinweis, so haftet er auf Schadensersatz. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erkannte ein vom Bauherrn beauftragter Statiker im Jahr 2008, dass die vom Bauunternehmen beabsichtigte Ausführung der Errichtung eines Einfamilienhauses ungeeignet war. Darauf wies er den Bauherrn aber nicht hin. Er hielt dies nicht für seine Aufgabe. Seine Leistung erbrachte er auch fehlerfrei. Der Bauherr sah dies aber anders und erhob gegen den Statiker... Lesen Sie mehr



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