die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauhandwerkerversicherung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2016
- VII ZR 214/15 -
BGH: Rechtsanwalt und Steuerberater muss für Sanierung seines hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzten Einfamilienhaus keine Bauhandwerkerversicherung stellen
Untergeordnete gewerbliche Nutzung spielt keine Rolle
Lässt ein Rechtsanwalt und Steuerberater sein Einfamilienhaus sanieren, welches hauptsächlich zu Wohnzwecken und nur untergeordnet zum Betrieb seiner Kanzlei genutzt wird, so muss er gemäß § 648 a Abs. 6 Nr. 2 BGB keine Bauhandwerkerversicherung stellen. Eine ausschließliche Wohnnutzung des Einfamilienhauses ist nicht notwendig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2013 beauftragte ein Rechtsanwalt und Steuerberater eine Firma mit der Sanierung seines Einfamilienhauses. Während der Souterrainbereich des Hauses als Büro für seine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei genutzt werden sollte, sollten das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss zu Wohnzwecken dienen. Die Baufirma verlangte vom Rechtsanwalt die Stellung einer Bauhandwerkerversicherung in Höhe von ca. 7.115 EUR. Da sich der Rechtsanwalt jedoch weigerte dem nachzukommen, erhob die Firma schließlich Klage.Sowohl das Landgericht Duisburg als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf... Lesen Sie mehr