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Landgericht Coburg, Beschluss vom 25.02.2020
- 33 S 1/20 -
Kein Schadensersatz vom Vermieter wegen Fahrzeugschäden durch Baumharz
Harzende Bäume gehören zu den naturgegebenen und hinzunehmenden Lebensrisiken
Die Klage der Mieterin eines Pkw-Stellplatzes auf Ersatz von Schäden an ihrem Fahrzeug durch herabtropfendes Harz und Beseitigung des hierfür ursächlichen Baumes blieb erfolglos. Weder liegt ein Mangel der Mietsache vor noch besteht für den Vermieter eine entsprechende Verkehrssicherungspflicht, das Herabtropfen von Harz zu verhindern. Ein Anspruch auf Beseitigung des Baumes besteht ebenfalls nicht. Das entschied das Amtsgericht Coburg mit Urteil.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin seit vielen Jahren Mieterin einer Wohnung sowie eines Pkw-Stellplatzes, der unter einem Baum gelegen war. Weil jetzt Harz von den Ästen des Baumes auf das Fahrzeug der Klägerin tropfte, verlangte sie von ihrem Vermieter Schadensersatz und die Beseitigung des Baumes.Vor dem Amtsgericht Coburg argumentierte die Klägerin, wegen der über dem Stellplatz hängenden Äste und des herabtropfenden Harzes sei der Stellplatz zur vorgesehenen Verwendung, dem Abstellen von Fahrzeugen, nur eingeschränkt zu gebrauchen. Der Beklagte war der Meinung, er schulde der Klägerin lediglich die Bereitstellung eines... Lesen Sie mehr
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