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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bausparkasse“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Hinweisverfügung vom 27.03.2019
- 3 U 3/19 -

Änderungsklauseln unwirksam: Bausparkasse darf während der Ansparphase keine Konto­führungs­gebühren verlangen

Bausparkasse muss aufgrund der unzulässigen Klausel eingezogene Kontogebühren an Bestandskunden erstatten

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäfts­bedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt, unwirksam ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bausparkasse hatte ihren Bestandskunden, die zwischen September 1999 und Februar 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen hatten, im November 2017 schriftlich angekündigt, dass die den bestehenden Bausparverträgen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert würden und künftig in der Sparphase eine Kontogebühr von 18 Euro jährlich erhoben werde. Die bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen eine entsprechende Kontogebühr in der Sparphase nicht vor. In dem Schreiben wurde weiter mitgeteilt, dass die beabsichtigte Änderung wirksam werde, wenn die Bestandkunden nicht... Lesen Sie mehr

Landgericht Hannover, Urteil vom 08.11.2018
- 74 O 19/18 -

Bausparkasse darf kein Entgelt für Konto verlangen

Kontoentgelt steht keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber

Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundeninnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft. Das hat das Landgericht Hannover nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Landesbausparkasse (LBS) Nord entschieden. Nach Auffassung der Richter steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die LBS Nord ihre Kunden Ende 2017 über Änderungen der Vertragsbedingungen in mehreren Bauspartarifen informiert. Ab Januar 2018 sollten die Kunden ein Kontoentgelt von 18 Euro im Jahr zahlen. Als Gegenleistung erbringe die Bausparkasse "alle Leistungen, die für eine Verschaffung der Anwartschaft auf das zinssichere Bauspardarlehen erforderlich sind."... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.08.2018
- 2 U 188/17 -

Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Südwest unzulässig

Kündigungsklausel benachteiligt Bausparer unangemessen und eröffnet Bausparkassen Mani­pulations­möglichkeiten

Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Bausparkasse verwandte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen folgende Klausel:„Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu kündigen, wenn(..)b) seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen wurde, mindestens 15 Jahre vergangen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017
- XI ZR 308/15 -

Formularklausel zur Zahlungspflicht einer "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens unwirksam

Verwaltung von Darlehensverträgen stellt keine gesondert vergütungsfähige Leistung gegenüber dem Bausparer dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" unwirksam ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017
- XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 -

Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

Klagen gegen Kündigungen erfolglos

Eine Bausparkasse kann Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) - jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** - kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren entschieden.

Im ersten vorliegenden Fall ( XI ZR 185/16) schloss die Klägerin am 13. September 1978 mit der beklagten Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 40.000 DM (= 20.451,68 €). Der Bausparvertrag war seit dem 1. April 1993 zuteilungsreif. Am 12. Januar 2015 erklärte die Beklagte die Kündigung des Bausparvertrages unter Berufung auf § 489 Abs. 1 BGB zum 24. Juli 2015.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2016
- 17 U 185/15 -

Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages

Kündigung des Bausparvertrags vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme nicht zulässig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2016
- XI ZR 552/15 -

BGH erklärt Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen für unwirksam

Klausel weicht vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.

Von den ursprünglich terminierten drei Verfahren zur Zulässigkeit von Darlehensgebühren in Bausparverträgen war nach Rücknahme von zwei Revisionen noch das Verfahren XI ZR 552/15 zu entscheiden. In dieser Sache klagte ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wandte sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.09.2016
- 3 U 207/15; 3 U 230/15; 3 U 37/16; 3 U 38/16; 3 U 86/16; 3 U 136/16; 3 U 154/16 und 3 U 166/16 -

Kündigung des Bausparvertrags durch Bausparkasse zulässig

OLG Celle bestätigt seine Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen

Das Oberlandesgericht Celle hat sich in insgesamt acht Urteilen mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen befasst.

In den zugrunde liegenden Streitfällen begehrten die Bausparer mit ihren erhobenen Klagen die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in Hameln ansässigen Bausparkasse gekündigten Verträge. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Fallkonstellationen:Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife der Verträge noch keine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.07.2016
- 8 U 11/16 -

Bausparkasse darf Bausparverträge zur Zinsersparnis wirksam kündigen

Banken dürfen nicht zur Zahlung eines dauerhaft nicht marktgerechten Zinssatzes verpflichtet werden

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Bausparkassen zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen dürfen.

Obwohl die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags über zehn Jahre zurücklag, nahm ein Bausparer das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Das Sparguthaben wurde mit 2,5 % jährlich verzinst. Die Bausparkasse kündigte den Bausparvertrag. Dagegen setzte sich der Bausparer zur Wehr und begehrte die gerichtliche Feststellung des Fortbestehens des Bausparvertrags. Er unterlag nun auch in zweiter Instanz.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.06.2016
- 31 U 234/15, 31 U 271/15, 31 U 378/15 -

Kündigung eines Bausparvertrages zur Zinsersparnis gerechtfertigt

Bausparkasse kann sich auf das im § 489 BGB geregelte Kündigungsrecht berufen

Die Klagen dreier Bausparer auf Feststellung des Fortbestehens der von ihnen jeweils mit der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge gegen eine Bausparkasse wurden abgewiesen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit seiner Entscheidung bekanntgegeben und damit die erstinstanzlichen Entscheidungen bestätigt.

In den vorliegenden drei Prozessen hatte die Bausparkasse die Bausparverträge gekündigt, weil die Bausparer auch 10 Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins von 2,5 % bzw. 3 % erhielten.Nach Auffassung des Gerichts waren die Kündigungen gerechtfertigt,... Lesen Sie mehr



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