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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bausparvertrag“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2022
- XI ZR 551/21 -
Jahresentgelt während der Ansparphase eines Bausparvertrages unwirksam
Jahresentgelt stellt weder Gegenleistung für eine vertragliche Hauptleistung noch Entgelt für eine Sonderleistung dar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für u.a. die folgende Bestimmung: "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn - bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig - für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von 12 EUR p.a." Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Hinweisverfügung vom 27.03.2019
- 3 U 3/19 -
Änderungsklauseln unwirksam: Bausparkasse darf während der Ansparphase keine Kontoführungsgebühren verlangen
Bausparkasse muss aufgrund der unzulässigen Klausel eingezogene Kontogebühren an Bestandskunden erstatten
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der eine Bausparkasse durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei bestehenden Bausparverträgen von ihren Kunden Kontogebühren während der Ansparphase verlangt, unwirksam ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bausparkasse hatte ihren Bestandskunden, die zwischen September 1999 und Februar 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen hatten, im November 2017 schriftlich angekündigt, dass die den bestehenden Bausparverträgen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert würden und künftig in der Sparphase eine Kontogebühr von... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 08.11.2018
- 74 O 19/18 -
Bausparkasse darf kein Entgelt für Konto verlangen
Kontoentgelt steht keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber
Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundeninnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft. Das hat das Landgericht Hannover nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Landesbausparkasse (LBS) Nord entschieden. Nach Auffassung der Richter steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die LBS Nord ihre Kunden Ende 2017 über Änderungen der Vertragsbedingungen in mehreren Bauspartarifen informiert. Ab Januar 2018 sollten die Kunden ein Kontoentgelt von 18 Euro im Jahr zahlen. Als Gegenleistung erbringe die Bausparkasse "alle Leistungen, die für eine Verschaffung der Anwartschaft auf das zinssichere Bauspardarlehen erforderlich sind."... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.08.2018
- 2 U 188/17 -
Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Südwest unzulässig
Kündigungsklausel benachteiligt Bausparer unangemessen und eröffnet Bausparkassen Manipulationsmöglichkeiten
Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit einem Berufungsurteil über die Zulässigkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen der LBS Landesbausparkasse Südwest entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Bausparkasse verwandte in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen folgende Klausel:„Die Bausparkasse ist berechtigt, einen Bausparvertrag vor Auszahlung des Bauspardarlehens zu kündigen, wenn(..)b) seit dem 1. des Monats, in dem der Bausparvertrag abgeschlossen wurde, mindestens 15 Jahre vergangen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2018
- 17 U 131/17 -
OLG Karlsruhe erklärt Kündigungsklausel in Bausparverträgen für unwirksam
Klausel benachteiligt Bausparer unangemessen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse enthaltene Kündigungsklausel im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam und deren Verwendung damit zu unterlassen ist.
Bei dem Kläger des zugrunde liegenden Falls handelt es sich um einen Verbraucherschutzverband. Er forderte, dass die beklagte Bausparkasse die weitere Verwendung der Klausel: "Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017
- XI ZR 308/15 -
Formularklausel zur Zahlungspflicht einer "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens unwirksam
Verwaltung von Darlehensverträgen stellt keine gesondert vergütungsfähige Leistung gegenüber dem Bausparer dar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende "Kontogebühr" unwirksam ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017
- XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 -
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife
Klagen gegen Kündigungen erfolglos
Eine Bausparkasse kann Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) - jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** - kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren entschieden.
Im ersten vorliegenden Fall ( XI ZR 185/16) schloss die Klägerin am 13. September 1978 mit der beklagten Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 40.000 DM (= 20.451,68 €). Der Bausparvertrag war seit dem 1. April 1993 zuteilungsreif. Am 12. Januar 2015 erklärte die Beklagte die Kündigung des Bausparvertrages unter Berufung auf § 489 Abs. 1 BGB zum 24. Juli 2015.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2016
- 17 U 185/15 -
Kein Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages
Kündigung des Bausparvertrags vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme nicht zulässig
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das bereits im Jahr 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 23.000 DM abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Bausparguthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 hatte die Bausparkasse... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2016
- XI ZR 552/15 -
BGH erklärt Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen für unwirksam
Klausel weicht vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine "Darlehensgebühr" in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Von den ursprünglich terminierten drei Verfahren zur Zulässigkeit von Darlehensgebühren in Bausparverträgen war nach Rücknahme von zwei Revisionen noch das Verfahren XI ZR 552/15 zu entscheiden. In dieser Sache klagte ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wandte sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.09.2016
- 3 U 207/15; 3 U 230/15; 3 U 37/16; 3 U 38/16; 3 U 86/16; 3 U 136/16; 3 U 154/16 und 3 U 166/16 -
Kündigung des Bausparvertrags durch Bausparkasse zulässig
OLG Celle bestätigt seine Rechtsprechung zur Kündigung von Bausparverträgen
Das Oberlandesgericht Celle hat sich in insgesamt acht Urteilen mit der Rechtmäßigkeit der Kündigung von Bausparverträgen befasst.
In den zugrunde liegenden Streitfällen begehrten die Bausparer mit ihren erhobenen Klagen die Feststellung des Fortbestehens der jeweils von der in Hameln ansässigen Bausparkasse gekündigten Verträge. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Fallkonstellationen:Die Bauparkasse hatte gekündigt, weil die Bausparer zehn Jahre nach Zuteilungsreife der Verträge noch keine... Lesen Sie mehr
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