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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bearbeitungsaufwand“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.11.2021
- VG 14 K 153/20 -

Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund einer Verbraucheri­nformation

VG gibt Klage teilweise statt

Behörden dürfen Anträge auf Verbraucheri­nformationen, die von verschiedenen Personen über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre "eigentlichen Aufgaben" versagen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Klageverfahren entschieden.

Der Kläger ist eine Privatperson. Im November 2019 beantragte er beim Bezirksamt Pankow über die Internetplattform "Topf Secret" die Herausgabe von Informationen über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen und die dabei festgestellten Beanstandungen in einem bestimmten Betrieb nebst Übermittlung der entsprechenden Kontrollberichte. Dieses Begehren lehnte das Bezirksamt mit Bescheid aus dem Februar 2020 mit Verweis auf die von "Topf Secret" verfolgten politischen Kampagne, die Behörden lahmzulegen, ab. Zwar würde der Antrag des Klägers nur zwei bis drei Stunden Bearbeitungszeit kosten. Über diese Plattform seien nun jedoch mehrere... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 16.04.2013
- 8 S 293/12 -

Postbank AG zur Rückzahlung von Gebühren wegen unwirksamer Klausel zum Bearbeitungsentgelt verpflichtet

Vertragsklausel wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher unwirksam

Das Landgericht Bonn hat die Postbank AG zur Rückzahlung eines anlässlich des Abschlusses eines Verbraucher-Kreditvertrages gezahlten „Bearbeitungsentgelts“ verurteilt, weil die zugrunde liegende Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam ist.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schlossen im März 2012 über das Internet mit der Postbank AG einen Online-Kreditvertrag über eine Kreditsumme von 40.000 Euro ab. Die Vertragsmaske der Beklagten enthielt einen von dieser vorgefertigten Abschnitt, nach dem ein „Bearbeitungsentgelt“ für die Kapitalüberlassung geschuldet sei. Dieses wurde von der Beklagten mit 1.200 Euro berechnet... Lesen Sie mehr



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