die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bedeutender Sachschaden“ veröffentlicht wurden
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 09.08.2023
- 612 Qs 75/23 -
Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht: Bedeutender Sachschaden bei Reparaturkosten ab 1.800 €
Beurteilung der Schadensbedeutung richtet sich nach Reparaturkosten- und der Einkommensentwicklung
Ein bedeutender Sachschaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs mindestens 1.800 € betragen. Bei der Beurteilung des Schadens als bedeutend ist die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung zu beachten. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Oktober 2022 verursachte eine Pkw-Fahrerin auf einen Parkplatz die Beschädigung eines anderen Fahrzeugs. Obwohl sie den Unfall bemerkte, verließ sie den Unfallort. Die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sollte laut einem Gutachten etwa 1.600 € betragen. Es stand nunmehr im Raum, ob der Pkw-Fahrerin gestützt auf § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Das Amtsgericht Hombruch bejahte dies und entzog ihr gemäß § 111 a Abs. 1 StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Beschuldigten.Das Landgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr