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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beendigungsdatum“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018
- 7 AZR 70/17 -
Altersgrenze: Befristung des Arbeitsvertrags zum Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts wirksam
Erhöhung der Wochenarbeitszeit während verlängertem Beschäftigungszeitraum führt nicht zur Unwirksamkeit der Befristungsvereinbarung
Die Regelung in § 41 Satz 3 SGB VI, die es den Arbeitsvertragsparteien ermöglicht, im Falle der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, ist wirksam. Sie ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es konnte unentschieden bleiben, ob eine Hinausschiebens-vereinbarung voraussetzt, dass nur der Beendigungszeitpunkt des Arbeits-verhältnisses unter Beibehaltung der übrigen Vertragsbedingungen geändert wird.
Der im Juli 1949 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei dem beklagten Land als Lehrer an einer berufsbildenden Schule mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Nach der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regelung in § 44 Nr. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) endete das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens der Regelaltersgrenze am 31. Januar 2015. Am 20. Januar 2015 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 31. Juli 2015 endet. Mit Schreiben vom 3. Februar 2015 ordnete die Schulleiterin zunächst an, dass der Kläger in der Zeit vom 1. Februar... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2016
- 6 AZR 782/14 -
BAG: Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung trotz fehlender Angaben zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
Hilfsweise oder vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung steht unter zulässige auflösende Bedingung
Wird eine ordentliche Kündigung hilfsweise vorsorglich zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen, so ist sie nicht wegen Unbestimmtheit unwirksam, da Angaben zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses fehlen. Der Beendigungszeitpunkt ergibt sich aus der vorrangig erklärten fristlosen Kündigung. Zudem steht eine hilfsweise oder vorsorglich erklärte ordentliche Kündigung unter einer zulässigen auflösenden Bedingung im Sinne von § 158 Abs. 2 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 wurde ein Lüftungsmonteurhelfer fristlos gekündigt. Zugleich wurde für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist, hilfsweise und vorsorglich die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin erklärt. Da der Lüftungsmonteurhelfer mit seiner Kündigung nicht einverstanden war, erhob er Kündigungsschutzklage.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.04.2014
- 2 AZR 647/13 -
Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" ist zulässig
Hinreichende Bestimmtheit der Kündigung bei Kenntnis der Kündigungsfrist bzw. Möglichkeit zur Kenntniserlangung
Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zum "nächstmöglichen Termin" ist zulässig. Eine solche Kündigung ist hinreichend bestimmt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist kennt oder von ihr Kenntnis erlangen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2011 erhielt ein Mitarbeiter eines Büromarkts ein Schreiben, wonach der Arbeitsvertrag "vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt wurde. Der Mitarbeiter hielt die Kündigung für unwirksam, da sie kein konkretes Beendigungsdatum nennt. Er erhob daher eine Kündigungsschutzklage. Nachdem sowohl das Arbeitsgericht als auch das... Lesen Sie mehr
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