die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bemessung des Arbeitslosengeldes“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Entscheidung vom 24.11.2010
- B 11 AL 30/09 R -
BSG zu unbilliger Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung
Übersteigt Bemessungsentgelt aus erweitertem Bemessungsrahmen das Bemessungsentgelt aus Regelbemessungsrahmen um 10 % ist von unbilliger Härte auszugehen
Es stellt keine unbillige Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung dar, wenn die Differenz der Arbeitentgelte im einjährigen Regelbemessungsrahmen und dem erweiterten zweijährigen Bemessungsrahmen weniger als 10 % beträgt. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall streiten die Beteiligten wegen der Höhe des Arbeitslosengelds und insbesondere darüber, ob die Regelbemessung zu einer unbilligen Härte führt.Die Klägerin war bei der D. Akademie GmbH beschäftigt und erzielte dort im Jahr 2003 einen Bruttolohn von 31.170,25 Euro, im Jahr 2004 hingegen nur noch einen Bruttolohn von 26.095,95 Euro, weil nach den Angaben der Klägerin in einer Betriebsvereinbarung auf die jährlichen Sonderzuwendungen verzichtet worden war. Ab dem 1. Januar 2005 bezog die Klägerin auf der Grundlage des in 2004 erzielten Arbeitsentgelts Arbeitslosengeld nach einem täglichen Bemessungsentgelt... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.08.2006
- L 9 AL 57/06 -
Kein erhöhtes Arbeitslosengeld für ehemalige Zeitsoldaten
Übergangsgelder werden nicht angerechnet
Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfindungszahlungen erhalten haben, können diese nicht als Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte ein heute 32jähriger Mann aus Nordhessen sich für acht Jahre als Zeitsoldat verpflichtet und danach sogenannte „Übergangsgebührnisse“, also Abfindungszahlungen, erhalten. Ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr nahm er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Rettungsassistent beim DRK-Rettungsdienst in Kassel auf. Als er arbeitslos... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.09.2005
- 1 BvR 1773/03 -
Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß
Die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers, der sich dagegen wandte, dass bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nicht berücksichtigt wurde, hatte keinen Erfolg. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der Beschwerdeführer stand bis 1991 in einem Beschäftigungsverhältnis. Im Anschluss daran erhielt er Arbeitslosengeld, ab September 1993 Arbeitslosenhilfe. In dem für die Bemessung der Arbeitslosenhilfe maßgebenden Zeitraum waren ihm Weihnachtsgratifikationen in Höhe von insgesamt 1.876 DM sowie Urlaubsentgelt in Höhe von 714,88 DM ausgezahlt worden.Der Beschwerdeführer ist... Lesen Sie mehr