wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beobachtung durch den Verfassungsschutz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 01.07.2024
- M 30 K 22.4912 -

Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die Öffentlichkeit informieren

Die Beobachtung ist verhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage des bayerischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV), abgewiesen. Danach darf das BayLfV die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit hierüber informieren.

Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München kam aufgrund einer dreitägigen mündlichen Verhandlung und Auswertung des viele tausend Seiten umfassenden Materials zu dem Ergebnis, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD bestehen. Äußerungen von Vertretern der AfD lassen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut wird. Weiterhin liegen Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren, das darauf abzielt, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund menschenwürdeverletzend... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.05.2024
- 5 A 1216/22 , 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -

Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

Anhaltspunkte für demokratie­feindliche Bestrebungen gegeben

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des VG Köln waren damit erfolglos.

Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stellen eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beobachtung als Verdachtsfall dar. Dies gilt auch für politische Parteien, welche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Die Befugnis zur nachrichtendienstlichen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 14.11.2023
- 6 L 1174/22.WIund 6 L 1166/22.WI -

Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig

Öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat über mehrere Eilanträge der AfD entschieden und beschlossen, dass die Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als „Verdachtsfall“ und Beobachtung durch Verfassungsschutz rechtmäßig, aber die Mitteilung über die Einstufung als "Verdachtsfall" voraussichtlich rechtswidrig ist

Das LfV stufte die AfD als Verdachtsfall ein und beabsichtigt, diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Diesbezüglich veröffentlichte das LfV unter anderem auf seiner Homepage anlässlich der Vorstellung des hessischen Verfassungsschutzberichtes 2021 eine Pressemitteilung. Der damalige Präsident des LfV äußerte sich dazu auch in der Hessenschau. Die AfD begehrt im Wege... Lesen Sie mehr

Werbung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2023
- 10 CE 23.796 -

BayVGH: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Beobachtung der AfD und Information der Öffentlichkeit darüber durch den Landes­verfassungs­schutz nicht zu beanstanden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren darf.

Im Juni 2022 hatte das LfV entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Ziel sei es herauszufinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle. Hierüber wurde die Öffentlichkeit u.a. mit einer Pressemitteilung des LfV... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.10.2022
- 13 K 4222/18 -

Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung Deutschland weiter beobachten

Verein darf als Verdachtsfall eingestuft und als rechts­extremistische Bewegung behandelt werden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen und ggfs. auch als gesichert rechts­extremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen.

Der Vereinszweck des Klägers ist auf die Erhaltung und Förderung der Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt gerichtet. Dieses Ziel will er durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung des deutschen Volkes erreichen. Dazu führt er Vorträge, Demonstrationen und ähnliche Aktionen durch und verfasst Aufrufe, z.B.... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2021
- 20 K 5100/19 -

Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

Öffentliche Bezeichnung der AfD als "Prüffall" rechtswidrig

Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Leiters des Landes­verfassungs­schutzes im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.02.2021 ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es hat damit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen gerichteten Klage des Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ stattgegeben.

Mitte Januar 2019 hatte der Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber Pressevertretern geäußert: Unser nordrhein-westfälischer Verfassungsschutz bearbeitet den NRW-Landesverband der AfD in Zukunft ebenfalls als Prüffall. Dem war eine Erklärung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorausgegangen, die Bundespartei AfD werde als Prüffall bearbeitet.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 21.08.2014
- 20 K 1468/08 -

Bundesamt für Verfassungsschutz muss "Gysi-Akten" löschen

VG Köln erlässt Anerkenntnisurteil

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einem Anerkenntnisurteil dazu verpflichtet, die Personenakte des Dr. Gregor Gysi zu vernichten bzw. diejenigen Daten zu löschen, die elektronisch gespeichert wurden.

Im zugrunde liegenden Verfahren stritten der Kläger und das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2006/2007 um die Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. September 2013 entschieden hatte, dass die langjährige Beobachtung von Bodo Ramelow, des ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -

BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig

Abgeordneten­beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeits­anforderungen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtags­abgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.12.2012
- 14 PS 2/12 -

Geheimhaltung von Akten des Niedersächsischen Verfassungsschutzes über die Beobachtung der Partei "Die Linke" teilweise rechtswidrig

Bekanntwerden des Akteninhalts würde nicht zum Nachteil des Wohls des Bundes oder des Landes Niedersachsen führen

Die Weigerung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, dem Verwaltungsgericht Hannover Aktenteile betreffend die Beobachtung der Partei "Die Linke" vorzulegen, ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Die Partei DIE LINKE. bzw. ihre Vorgängerparteien PDS und Linkspartei.PDS werden in Niedersachsen seit 2003 vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht 2011, S. 209 f.). Eine niedersächsische Bundestagsabgeordnete dieser Partei forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die dabei zu ihrer Person gesammelten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.07.2010
- BVerwG 6 C 22.09 -

Offene Beobachtung eines Parlaments­abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig

Beobachtung Bodo Ramelows war verhältnismäßig und angemessen

Ein Parlaments­abgeordneter muss die Erhebung von Informationen über seine Tätigkeit in der Partei sowie über seine Abgeordneten­tätigkeit durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hinnehmen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Bodo Ramelow, der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ist Mitglied der Partei DIE LINKE und gehörte dem 16. Deutschen Bundestag als Abgeordneter an. Inzwischen ist er Mitglied des Thüringer Landtages geworden, wo er der Fraktion DIE LINKE vorsitzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt Informationen über die Tätigkeit des Klägers in der Partei DIE LINKE sowie über seine... Lesen Sie mehr



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH