die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bereicherungsverbot“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Halle, Urteil vom 24.06.2015
- 7 Ca 2470/14 -
Dringender Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen
Entgegennahme unberechtigter Vorteile am Arbeitsplatz zerstört regelmäßig Vertrauen in Zuverlässigkeit und Redlichkeit
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der Verdacht dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund kann auch dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes Vorteile im privaten Bereich entgegen nimmt, die unter Bezug auf sein Arbeitsverhältnis geleistet werden. Unabhängig von einer eventuellen Strafbarkeit verletzt er dadurch seine vertragliche Pflicht, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB). Der wichtige Grund kann in der zu Tage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei Erfüllung seiner Aufgaben unberechtigte Vorteile entgegen zu nehmen, liegen. Hierdurch zerstört er regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Halle hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit April 1991 bei der beklagten Bundesagentur für Arbeit als Angestellte, seit Januar 2011 als Geschäftsführerin des Jobcenters Halle, tätig.Die Bundesagentur für Arbeit hegte aufgrund einer Strafanzeige gegenüber der Klägerin den Verdacht der Vorteilsnahme im Amt. Sie behauptete, die Klägerin habe aus einer im Jahr 2012 in der Neuen Residenz in Halle durchgeführten Ausstellung Gegenstände durch einen Ein-Euro-Jobber auf ihr Grundstück verbringen und dort aufbauen lassen. Die Bundesagentur für Arbeit beschloss am 26. September 2014, die Klägerin vorübergehend als Geschäftsführerin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2014
- IV ZR 73/13 -
Versicherungsnehmer steht nach ordnungsgemäßer Belehrung und jahrelanger Durchführung eines Lebensversicherungsvertrages kein Widerrufsrecht zu
BGH verneint Bereicherungsanspruch für ordnungsgemäß belehrte Versicherungsnehmer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer nicht 13 Jahre nach Abschluss einer Lebensversicherung den Widerruf der Versicherung erklären kann, wenn er nach den damals geltenden Vorschriften ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.
Der klagende Versicherungsnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens begehrt Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach einem Widerspruch gemäß § 5 a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. Der Versicherungsvertrag wurde 1998 nach dem in dieser (von Mitte 1994 bis Ende 2007 gültigen) Vorschrift geregelten so genannten Policenmodell geschlossen. Nach... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2014
- 33 Ca 7880/13 -
Fristlose Kündigung eines Geschäftsbereichsleiters bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen gerechtfertigt
Kündigungsschutzklage des Leiters des Geschäftsbereiches „Haushalt und Finanzen“ erfolglos
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Leiters des Geschäftsbereiches „Haushalt und Finanzen“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wegen erheblicher Pflichtverletzungen für gerechtfertigt erklärt.
Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts hat der Kläger im Rahmen der ihm möglichen Verfügung über das Vermögen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bewusst mehrere Zahlungen mit unzutreffenden Zahlungsbestimmungen in einer Größenordnung von ca. 750.000 Euro an ein Unternehmen angeordnet, dessen Mitgeschäftsführer der Kläger war und von dem die Kassenärztlichen Bundesvereinigung... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.04.2011
- B 14 AS 98/10 R -
BSG: Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen
Zugeteilte Arbeitsgelegenheit muss Merkmal der Zusätzlichkeit tragen
Ein Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II hat dann Anspruch auf Wertersatz durch das Jobcenter für eine geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job), wenn der wahrgenommenen Arbeitsgelegenheit das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von dem beklagten Jobcenter Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job). Er erhält seit dem 1. Januar 2005 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Am 24. März 2005 erließ der Beklagte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.06.2009
- VI ZR 110/08 -
Unfall mit Neuwagen: Anspruch auf Neupreisentschädigung nur bei tatsächlicher Beschaffung eines fabrikneuen Ersatzfahrzeugs
BGH begrenzt Schadensersatzforderungen von Neuwagenbesitzern nach Autounfall
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) fehlt es an einer Anspruchsvoraussetzung für die geltend gemachte Neupreisentschädigung, wenn der Geschädigte sich kein fabrikneues Ersatzfahrzeug kauft.
Der BGH hatte in der Revisionsinstanz über die Schadenersatzforderungen der Klägerin zu befinden, deren neuer BMW im Wert von knapp 100.000 € einen Tag nach Zulassung bei einem Unfall an der linken Seite beschädigt worden war. Der Schaden betrug laut Sachverständigem knapp 10.000 €. Die Klägerin begehrte daraufhin vor dem Landgericht Hamburg statt Ersatz der Reparaturkosten den Ersatz... Lesen Sie mehr