die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Testament“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.10.2023
- II R 34/20 -
Berliner Testament kann bei der Steuer nachteilig sein
Steuerliche Nachteil durch Jastrowsche Klausel nicht zu beanstanden
Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu versteuern. Ist das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe nach dem länger lebenden Ehegatten geworden, kann es bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs von dem überlebenden Ehegatten die dann fällig gewordene Vermächtnisverbindlichkeit als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Streitfall errichteten die Eltern der Klägerin zunächst ein sogenanntes Berliner Testament. Mit diesem in der Praxis häufig vorkommenden Testament setzten sich die Eltern gegenseitig zu Alleinerben ein, wobei der überlebende Ehegatte über den Nachlass und sein eigenes Vermögen frei verfügen konnte. Als Erben des überlebenden Ehegatten setzten die Eheleute die Klägerin und drei ihrer Schwestern ein. Ein Bruder und eine weitere Schwester wurden enterbt. Überdies enthielt das Testament eine sog. Jastrowsche Klausel. Diese regelte, dass für den Fall, dass eines der Kinder nach dem Tod des zuerst sterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt, dieses... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.05.2018
- 3 Wx 70/17 -
Zwei Einzeltestamente eines Ehepaars auf einem Blatt bleiben trotz Zerreißen des Blattes ein gemeinschaftliches Testament
Kein Widerruf des Testaments durch Trennung der Einzeltestamente
Errichten die Eheleute auf einem Blatt je ein Einzeltestament, in dem sie sich jeweils als Erben einsetzen, so liegt auch dann ein gemeinschaftliches Testaments vor, wenn das Blatt zerrissen wird und damit die Einzeltestamente getrennt werden. In der Trennung der Testamente liegt kein Widerruf. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall errichtete ein Ehepaar im Januar 1986 auf einem DIN-A4 Blatt je zwei Einzeltestamente, durch die sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Ihre Kinder sollten demnach erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erben. Das DIN-A4 Blatt wurde nachträglich in der Mitte zerrissen, so dass die beiden Einzeltestamente getrennt waren. Nach dem Tod des Ehemanns... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.09.2018
- 3 W 71/18 -
Ehegattentestament kann bei Scheidung unwirksam werden
Auch Zustimmung zur Mediation lässt ursprüngliche Zustimmung zu Scheidung nicht entfallen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein sogenanntes Berliner Testament dann unwirksam wird, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten die Eheleute im Jahr 2012 ein sogenanntes verfasst. Ein Jahr später trennten sie sich und der Ehemann verfasste ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau solle nichts bekommen, so heißt es explizit in diesem Testament.Die Ehefrau reichte später die ein. Vor Gericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.09.2018
- 2 Wx 314/18 -
OLG Köln zur Strafklausel im Berliner Testament
Gerichtliche Durchsetzung für Auslösen der Pflichtteilsstrafklausel nicht erforderlich
Fordert ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils Auskunft über den Wert des Nachlasses und macht es in diesem Zusammenhang Geldforderungen geltend, kann es seine Erbenstellung nach dem Tod des länger lebenden Elternteils verlieren. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Köln über ein sog. Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel zu entscheiden. Die Eheleute hatten sich wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tod des Längstlebenden die vier Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen erben sollten. Sollte jedoch eines der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden vom Überlebenden... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.08.2016
- S 4 AS 921/15 -
Hartz IV-Empfänger muss seinen Pflichtteil geltend machen
Sozialgericht Mainz zur Leistungsbewilligung nach SGB II bei Anspruch auf Pflichterbteil nach dem Berliner Testament
Das Jobcenter bewilligt zu Recht Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") nur noch in Form eines Darlehens, wenn der Leistungsbezieher aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge. Dies hat das Sozialgericht Mainz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall war der Vater des Klägers im Frühjahr 2015 verstorben. Er hatte 1990 mit seiner Ehefrau in einem sogenannten Berliner Testament vereinbart, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe werden soll und erst nach dessen Tod die zwei gemeinsamen Kinder den verbliebenen Nachlass erben würden.Dem somit zunächst vom Erbe ausgeschlossenen Kläger kam... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 11.12.2014
- 3 W 138/13 -
Geltendmachung eines Pflichtteils in Unkenntnis der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel führt nicht zur Anwendung der Klausel
Abkömmling nicht auf Pflichtteil beschränkt
Enthält ein Berliner Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, so kommt diese dann nicht zur Anwendung, wenn eines der Kinder nach dem Erstversterbenden in Unkenntnis der Strafklausel seinen Pflichtteil fordert und nach Kenntniserlangung von der Geltendmachung des Pflichtteils absieht. In diesem Fall ist das Kind nach dem Letztversterbenden nicht auf seinen Pflichtteil beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2003 errichtete ein Ehepaar ein Berliner Testament. Dieses enthielt eine Pflichtteilsstrafklausel, wonach das Kind, welches nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert, nachdem Letztversterbenden auf den Pflichtteil beschränkt ist. Nach dem im Juli 2003 die Ehefrau starb, beauftragte die Tochter einen Rechtsanwalt, der... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2015
- VIII R 40/13 -
Berliner Testament: Bei testamentarisch angeordneter Verzinsung eines Vermächtnisses können steuerpflichtige Kapitaleinkünfte entstehen
Zinsen aufgrund eines Vermächtnisses stellen einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich steuerpflichtige Kapitaleinkünfte bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben können.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Ehegatten ein Berliner Testament errichtet. Der Längerlebende sollte nach dem Tode des ersten Ehegatten Alleinerbe werden. Die Ehegatten setzten dem Sohn nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe des "beim Tode des Erstversterbenden geltenden Freibetrages" bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus. Dieser Betrag sollte... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.07.1985
- 1 Z 42/85 -
Zulässiger Widerruf der durch ein Berliner Testament eingesetzten Verwandten der Ehefrau als Schlusserbin nach Tod des Ehemanns
Erbeinsetzung der Verwandten der Ehefrau nicht als wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB anzusehen
Hat sich ein Ehepaar gegenseitig als Erben eingesetzt und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin, so ist darin keine wechselbezügliche Verfügung im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB zusehen. Nach dem Tod des Ehemanns kann die Ehefrau somit die Erbeinsetzung ihrer Verwandten frei widerrufen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall setzte sich ein Ehepaar im Jahr 1971 durch ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament gegenseitig als Erben und eine Verwandte der Ehefrau als Schlusserbin ein. Nach dem Tod des Ehemanns widerrief die Ehefrau die Erbeinsetzung ihrer Verwandten. Über die Wirksamkeit dieses Widerrufs bestand nach dem Tod der Ehefrau Streit.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.07.2014
- 15 W 98/14 -
"Erbschaft gemäß Berliner Testament" ist keine ausreichende Erbeinsetzung
Bei der Auslegung des Testaments ist wirklicher Wille des Erblassers zu erforschen
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ebenfalls in Münster leben. Im August 2012 errichtete der Erblasser ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament mit folgendem Wortlaut:... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013
- I-10 U 71/12 -
Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentest verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentestaments nach dem Tod des ersten Elternteils
Elternteil ist nach dem Tod des Ehepartners an Verfügungen aus gemeinschaftlichem Testamenten gebunden
Die Pflichtteilsstrafklausel in einem von einem Ehepaar errichteten Berliner Testament greift auch dann ein, wenn ein Träger der Sozialhilfe beim Tod des Erstversterbenden aus übergegangenem Recht für eines der Kinder den Pflichtteil verlangt. Der Pflichtteilsanspruch des Kindes nach dem Tod des zuletzt Versterbenden kann dann durch eine spätere Erbeinsetzung des Kindes durch den überlebenden Elternteil im Rahmen eines so genannten Behindertentestaments nicht ausgeschlossen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Ehepaar aus Essen hatte sich in im Jahre 1979 und 1995 errichteten Berliner Testamenten wechselseitig zu Erben eingesetzt und bestimmt, dass ihre vier Töchter Schlusserben nach dem Tode des Letztversterbenden werden sollten. Zugleich hatten sie angeordnet, dass ein Kind, das nach dem Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, auch... Lesen Sie mehr