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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.01.2013
- 2 B 129.11 -
Gestiegene Einwohnerzahl: Berechnung von Versorgungsbezügen aus vorheriger Besoldungsstufe rechtmäßig
Gesetzlich verankerte 2-Jahres-Frist verfassungsrechtlich unbedenklich
Steigt die Einwohnerzahl einer Stadt, so können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsbezüge jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger war 14 Monate vor Beginn seines Ruhestandes in eine höhere Besoldungsstufe eingestuft worden, weil die für die Einstufung maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Gießen auf über 75.000 gestiegen war. Die Versorgungsbezüge wurden jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Gießen, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel und nun auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden.Denn der Kläger hatte die letzte Besoldungsstufe noch keine 2 Jahre inne, wie dies im hessischen Besoldungsrecht vorausgesetzt wird. Diese Wartefrist laufe erst ab... Lesen Sie mehr
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