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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschattung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2020
- 7A 2746/20 -

Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohen Anbau

Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme

Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2018 gegen ein Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück. Sie bemängelte unter anderem, dass der Anbau 5 cm höher gebaut wurde als dies genehmigt wurde. Sie sah darin eine unzumutbare Verschattung ihres Grundstücks. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab und ließ die Berufung nicht zu. Die Klägerin beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Aus seiner Sicht sei die geltend gemachte Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch eine unzumutbare Verschattung wegen... Lesen Sie mehr

Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 11.01.2017
- 1 S 151/16 -

An Grundstücksgrenze befindlicher nachbarlicher Holzstapel mit einer Höhe von unter 2 Metern muss nicht entfernt werden

Entzug von Lichteinfall begründet als negative Immission kein Be­seitigungs­anspruch

Ein direkt an der Grundstücksgrenze befindlicher Brennholzstapel mit einer Höhe von unter zwei Metern und einer Breite von 40 cm, muss selbst dann nicht entfernt werden, wenn der Stapel acht Meter lang ist. Die Abstandsgrenze des § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) ist unbeachtlich. Der Entzug von Lichteinfall durch den Holzstapel kann als negative Immission kein Be­seitigungs­anspruch nach § 906 Abs. 1 BGB begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Grundstückseigentümer im Jahr 2015 über einen Brennholzstapel, den der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Der Holzstapel hatte eine Höhe von unter zwei Metern, eine Breite von 40 cm und eine Länge von acht Metern. Der Grundstückseigentümer hielt den Brennholzstapel für zu hoch und befürchtete, dass durch ihn seine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wittlich, Urteil vom 25.10.2016
- 4b C 501/15 -

Grundstücks­eigentümer steht kein Anspruch auf Beseitigung eines nachbarlichen Holzstapels zu

Teilweiser Lichtentzug für Thuja-Hecke muss hingenommen werden

Ist ein direkt an der Grundstücksgrenze errichteter Holzstapel weniger als zwei Meter hoch, so muss dieser nicht entfernt werden. Der 3-Meter-Abstand gemäß § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) muss nicht beachtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Holzstapel zu einem teilweisen Lichtentzug für eine nachbarliche Thuja-Hecke führt. Dies hat das Amtsgericht Wittlich entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 errichtete ein Grundstückseigentümer direkt an der Grenze zum nachbarlichen Grundstück einen Brennholzstapel mit einer Länge von acht Metern. Der Nachbar war damit nicht einverstanden. Er behauptete, dass der Brennholzstapel über zwei Meter hoch sei, und befürchtete, dass durch den Holzstapel seine direkt an der Grundstücksgrenze... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 26.08.2015
- 12 O 118/15 -

Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung von Bäumen

Für Beseitigungs­anspruch bedarf es außergewöhnlich schwerer Beeinträchtigungen

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Nachbar dann keine Kappung bzw. Entastung von Bäumen an seiner Grundstücksgrenze verlangen kann, wenn den beklagten Nachbarn die Entfernung der Äste zum einen bereits von der Gemeinde untersagt wurde und zum anderen eine Beeinträchtigung des Grundstücks der Nachbarn nicht vorliegt.

Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Sie stritten um die Pflicht zur Beseitigung von Ästen und zur Kappung von Bäumen. Der Beklagte sollte zur Beseitigung von überhängenden Ästen eines Nadelbaumes an der Grenze zum Grundstück der Kläger verpflichtet werden. Außerdem sollte der Beklagte nach dem Willen der Kläger drei weitere Bäume... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2015
- V ZR 229/14 -

Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn begründet keinen Be­seitigungs­an­spruch

Baumbepflanzung macht Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grund­stücks­eigen­tümer von seinem Nachbarn nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind seit 1990 Bewohner und seit 1994 Eigentümer eines in Nordrhein-Westfalen gelegenen Grundstücks, das mit einem nach Süden ausgerichteten Reihenhausbungalow bebaut ist. Ihr 10 mal 10 m großer Garten grenzt an eine öffentliche Grünanlage der beklagten Stadt. Dort stehen in einem Abstand von 9 bzw. 10,30 m von der Grenze zwei ca. 25 m hohe,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006
- 211 C 70/06 -

Starke Verschattung und Verdunkelung eines Wohnzimmers durch Baumbestand rechtfertigt Mietminderung von 5 %

Erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung liegt vor

Wird das Wohnzimmer durch den Baumbestand stark verschattet und verdunkelt, liegt eine erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung vor. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr 55 qm großes Wohnzimmer durch den Baumbestand so stark verschattet und verdunkelt wurde, dass es auch tagsüber nur mit eingeschalteten Licht genutzt werden konnte. Das Wohnzimmer war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet. Zum Zeitpunkt des Mietbeginns war der Baumbewuchs noch nicht so hoch,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2008
- 11 K 3691/07 -

Persönliche Umstände begründen keinen Anspruch auf Baumfällung

Nur grundstücksbezogene Gründe sind zu berücksichtigen

Nur grundstücksbezogene Umstände können das Fällen eines Baumes begründen. Außer Betracht bleiben daher personenbezogene Gründe, wie zum Beispiel Krankheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Kläger die Genehmigung der Fällung einer Hainbuche. Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks, das mit seinem Wohnhaus bebaut war. Die Buche stand an der Grundstücksgrenze. Der Kläger behauptete, es habe eine Verschattung seines Grundstücks und seiner Wohnung vorgelegen. Er benötige aber aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2012
- 173 C 19258/09 -

Nachbar muss Bäume an der Sichtschutzwand zum angrenzenden Grundstück zurückschneiden

Anspruch auf Rückschnitt besteht jedoch lediglich bis zur Höhe der Sichtschutzwand

Auch Pflanzen, die hinter einer Sichtschutzwand stehen, dürfen nicht unbegrenzt in die Höhe wachsen. Übersteigen sie die Wand in der Höhe nicht unerheblich und beeinträchtigen sie damit den Nachbarn, hat dieser einen Anspruch auf Rückschnitt, allerdings nur bis zur Höhe der Sichtschutzwand. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall steht zwischen den Grundstücken zweier Münchner Nachbarn seit vielen Jahren ein Sichtschutzzaun von zwei Metern Höhe, hinter dem von einem Nachbar Eiben und Thujen gepflanzt wurden. Diese wuchsen heran und überragten eines Tages den Zaun um mehr als 20 cm. Auch Wurzeln von Pflanzen drangen in das andere Grundstück ein.Der Eigentümer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 23.09.2010
- 4 L 899/10.NW -

VG: Fischteichbetreiber hat kein Anspruch auf Beschattung durch Nachbargrundstücke

Wiederaufforstung von Wäldern vermittelt kein subjektives Recht auf forstbehördliches Tätigwerden

Wer als Grundstückseigentümer, mehrere Fischteiche im Wald betreibt, hat keinen Anspruch auf ausreichende Beschattung durch die Nachbargrundstücke. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Im hiesigen Fall ist die Antragstellerin Eigentümerin von Grundstücken im Pfälzerwald in der Nähe der zur Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben gehörenden Ortsgemeinde Schmalenberg, auf denen sich eine Fischteichanlage befindet. Das angrenzende Waldgrundstück war in der Vergangenheit vollständig mit Fichten und Buchen bestückt. Im Jahre 2006 wurden die Bäume gerodet, weil sie Windbruchschäden... Lesen Sie mehr



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