die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschleunigungsgrundsatz“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2022
- 1 Ws 184/22 -
Oberlandesgericht hebt einen Haftbefehl gegen einen Mörder und Vergewaltiger auf
Haftbeschwerde wegen nicht ausreichender Termindichte erfolgreich
Das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken hebt einen Haftbefehl wegen nicht ausreichender Termindichte auf und ordnet die Freilassung eines nicht rechtskräftig Verurteilten an.
Der Angeklagte hat sich seit dem 13. März 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) in Untersuchungshaft befunden. Die Jugendkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hat am 21. September 2020 wegen der Tatvorwürfe die zum Erlass des Haftbefehls geführt haben die Hauptverhandlung gegen den damals 17 jährigen begonnen. Am 2. August 2022 hat die Strafkammer des Landgerichts den nunmehr 19-jährigen Angeklagten in dieser Sache wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren verurteilt und im Übrigen freigesprochen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 01.10.2021
- 6 B 78/21 -
VG Osnabrück bestätigt Verbot eines Rindertransports nach Marokko
Tierwohl durch Verlängerung der Transportzeit nicht gewährleistet
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem ein Transportunternehmen (Antragsteller) im Wege der einstweiligen Anordnung erreichen wollte, die Genehmigung für einen bereits vom Landkreis Emsland untersagten Rindertransport nach Marokko zu erhalten.
Mit Bescheid vom 30. September 2021 hatte der Landkreis Emsland den Antrag des Transportunternehmens zur Abfertigung und Genehmigung des von diesem beabsichtigten Transports von 448 Zuchtrindern von Messingen nach Benslimane in Marokko in der Zeit vom 5. bis 8. Oktober 2021 abgelehnt. Zur Begründung hatte der Landkreis ausgeführt, die vom Transporteur geplanten Ruhepausen von je 9,5... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03.08.2021
- 7 WF 535/21 -
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Terminverschiebungen wegen Urlaubs
Gericht muss für straffe Verfahrensführung sorgen
Es verstößt gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Verfahrensbeteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2018 war vor dem Amtsgericht Altenkirchen ein Umgangsverfahren anhängig. Im Juli 2021 erhob der Kindesvater eine Beschleunigungsrüge, da das Gericht seiner Meinung nach das Verfahren nicht schnell genug betreibe. Hintergrund dessen war unter anderem, dass das Gericht Ende Dezember 2020 dem Sachverständigen zur Vorlage eines Ergänzungsgutachtens... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2017
- 2 BvR 2552/17 -
BVerfG: Unzulässige Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund Überlastung des Gerichts
Staat muss Gerichte mit genügend Personal ausstatten
Die Fortdauer einer Untersuchungshaft darf niemals mit der Begründung angeordnet werden, dass das zuständige Gericht überlastet ist. Es ist Aufgabe des Staates die Gerichte mit ausreichend Personal auszustatten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall befand sich ein Vietnamese aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Landau in der Pfalz seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Ihm wurde die Einfuhr von 1,1 Kilogramm Metamphetamin vorgeworfen. Erst im Juli 2017 eröffnete das Landgericht Landau in der Pfalz das Hauptverfahren. Hintergrund dessen war eine Arbeitsüberlastung der Kammer. Aus diesem Grund... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018
- 2 BvR 819/18 -
Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft wegen Überlastung des Gerichts erfolgreich
Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche wird verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht gerecht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Überlastung eines Gerichts in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft fällt. Einem Beschuldigten darf daher nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Das Bundesverfassungsgericht gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Haftfortdauerentscheidung statt und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Das Verfahren war nicht in der gebotenen Zügigkeit gefördert worden. Die Fachgerichte hatten bereits nicht schlüssig begründet, warum ein besonderer Ausnahmefall vorgelegen haben sollte, der es gerechtfertigt hätte, dass das Landgericht Dresden erst ein Jahr und einen Monat nach Beginn der Untersuchungshaft und sieben Monate nach der Anklageerhebung mit der Hauptverhandlung begonnen hat. Erst recht wird die bisherige Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nicht gerecht.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens befindet sich seit dem 3. November 2016 unter anderem wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die unter dem 25. April 2017 verfasste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ging am 27. April 2017 beim Landgericht ein. Am selben Tag... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2016
- 5 Ws 1/16 -
Entlassung aus der Untersuchungshaft aufgrund Verzögerung der Durchführung der Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit
Haftbefehlsaufhebung wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots
Verzögert sich die Durchführung der Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit, so kann dies die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft rechtfertigen. Die sich aus der Verzögerung ergebende erhebliche Verletzung des Beschleunigungsgebots ist rechtsstaatswidrig und kann dem Angeklagten nicht angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Haftbefehls vom Februar 2014 befand sich ein Angeklagter in Untersuchungshaft. Nachdem sich die Hauptverhandlung aufgrund der Überlastung der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. auf unbestimmte Zeit verzögerte, wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Dagegen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.02.2016
- 2 Ws 60/16 -
Vermeidbare und nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung von über 8 Monaten rechtfertigt Aufhebung der Untersuchungshaft
Schwere der Tat und hohe Straferwartung rechtfertigen keine unverhältnismäßig lang andauernde Untersuchungshaft
Kommt es im Strafverfahren zu einer vermeidbaren und sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerung von über acht Monaten, rechtfertigt dies die Aufhebung der Untersuchungshaft. Dies gilt selbst dann, wenn dem Angeklagten ein versuchter Mord zur Last gelegt wird und er erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Angeklagter im Januar 2016 die Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot. Dies hatte folgenden Hintergrund: Der Angeklagte befand sich seit Oktober 2013 in Untersuchungshaft. Nach der fünf Monate andauernden Hauptverhandlung wurde er schließlich im Dezember 2014 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.06.2011
- 10 WF 86/11 -
OLG Schleswig-Holstein zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe beim Elternstreit um einen Kinderausweis
Vermittlungstermin beim Jugendamt für Eltern nur bei Erhalt eines Termins binnen einer Frist von einem Monat zumutbar
Ohne Kinderausweis kann ein Elternteil sein Kind nicht auf eine Urlaubsreise ins Ausland mitnehmen. Ist der andere Elternteil mit der Ausstellung des Kinderausweises nicht einverstanden, so bleibt bei einem gemeinsamen Sorgerecht als Ausweg, das Jugendamt um eine Vermittlung zu bitten oder zu Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, in welchen Fällen ein Elternteil, der sich finanziell selbst kein gerichtliches Verfahren leisten kann, Verfahrenskostenhilfe als staatliche Leistung über den direkten Weg zu Gericht erhält.
Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Mutter mit ihren beiden neun Monate und zwei Jahre alten Kindern Verwandte in Holland besuchen. Für das jüngste Kind war noch kein Kinderausweis vorhanden. Die Eltern sind verheiratet, leben aber getrennt. Der Vater verweigerte die Zustimmung zur Ausstellung des Kinderausweises, weil er befürchtete, dass die Mutter das Kind ohne seine Zustimmung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
- 2 BvR 1113/10 -
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot: Haftbefehl verfassungswidrig
Verletzung des Freiheitsgrundrechts und des Rechts auf faires Strafverfahren
Ein Haftbefehl kann bei einer über zweieinhalb Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot als verfassungswidrig angesehen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm eine in diesem Zusammenhang gestellte Verfassungsbeschwerde an, da es den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht und seinem Recht auf ein faires Strafverfahren verletzt sah.
Der Beschwerdeführer befand sich seit Mitte Juni 2005 wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft. Am 31. Oktober 2005 begann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft nahm das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 19. September... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.09.2007
- 2 BvR 1847/07, 2 BvR 1850/07 -
BVerfG zum Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Durchschnittlich ein Hauptverhandlungstermin pro Woche ist zu wenig
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei absehbar umfangreichen Verfahren befasst. Es sei stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstermin pro Woche geboten.
Die Beschwerdeführer befinden sich seit Januar bzw. Juli 2005 wegen des Verdachts des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft. Im Juli 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Hannover. Die Hauptverhandlung begann im Oktober 2005. Bislang haben über 50 Verhandlungstage stattgefunden. Dies entspricht einer Verhandlungsdichte... Lesen Sie mehr