die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschleunigungsstreifen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.05.2020
- 9 U 23/20 -
Vorfahrtsrecht der Fahrbahn gegenüber Einfädelungsspur trotz Stau oder Stop-and-go-Verkehr
Vorfahrtsrecht aus § 18 Abs. 3 StVO
Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelungsspur aus § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrbahn Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Pkw und einem Lkw auf einer Kraftfahrstraße in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall. Der Pkw-Fahrer versuchte von der Einfädelungsspur kommend nach links auf die rechte Fahrspur zu fahren. Zu dieser Zeit herrschte dort Stau bzw. Stop-and-go-Verkehr. Auf der rechten Fahrspur der Kraftfahrstraße befand sich ein Lkw, dessen Fahrer den Pkw übersah, wodurch es zu einem Auffahrunfall kam. Nachfolgend klagte der Pkw-Fahrer auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Essen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Pkw-Fahrers.Das Oberlandesgericht Hamm... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 23.06.2021
- 14 U 186/20 -
Vorfahrtsrecht für Verkehr auf Fahrspur gegenüber Verkehr auf Beschleunigungsstreifen gilt auch bei Stau auf Fahrspur
Das Wort "Vorfahrt" in § 18 Abs. 3 StVO leitet sich nicht aus einer Bewegung, sondern aus einem "Vorrecht" ab
Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der Fahrspur gegenüber dem Verkehr auf dem Beschleunigungsstreifen gemäß § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrspur Stau herrscht. Das Wort "Vorfahrt" in der Vorschrift leitet sich nicht aus einer Bewegung ab, sondern aus einem "Vorrecht". Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 kam es auf einer Autobahn in Niedersachsen zwischen einem Ferrari und einem Lkw zu einem Verkehrsunfall. Der Ferrari-Fahrer befand sich von einer Raststätte kommend auf dem Beschleunigungsstreifen. Zu diesem Zeitpunkt herrschte auf der rechten Fahrspur der Autobahn Stau. Der Ferrari-Fahrer überfuhr die durchgezogene Linie, welche... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2016
- 16 U 139/15 -
Kollision auf Beschleunigungsstreifen oder rechter Fahrspur: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Ort eines Verkehrsunfalls
Wahrscheinlichkeit des Spurwechsels von Beschleunigungsstreifen auf rechte Fahrspur nicht ausreichend für Annahme eines Anscheinsbeweises
Kommt es auf einer Autobahn zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen und besteht zwischen den beiden Fahrern Streit darüber, ob der Zusammenstoß auf dem Beschleunigungsstreifen oder der rechten Fahrspur stattfand, so scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises, wonach das auf der Beschleunigungsspur befindliche Fahrzeug einen Fahrbahnwechsel vorgenommen habe, aus. Zwar ist dieser Geschehensablauf wahrscheinlich. Dies genügt aber nicht zur Annahme des Anscheinsbeweises. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 kam es auf einer Autobahn zwischen einem auf der rechten Fahrspur befindlichen LKW und einem auf dem Beschleunigungsstreifen fahrenden PKW zu einer Kollision. Durch den Zusammenstoß wurde der Pkw nach links geschleudert, wodurch er mit einem weiteren PKW zusammenstieß und diesen erheblich beschädigte. Zwischen dem LKW-Fahrer... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 15.09.2006
- 10 U 16/06 -
OLG zur Wartepflicht auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn
Fließender Verkehr hat Vorfahrt
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandegerichts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70 prozentigen Haftung verurteilte.
Im vorliegenden Fall verursachte ein LKW-Fahrer einen Unfall auf der Autobahn. Er wechselte vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn. Da er noch sehr langsam war, zwang er einen von hinten herannahenden Autofahrer zu einer Vollbremsung. Zwar gelang es dem Autofahrer noch rechtzeitig zu bremsen, doch der hinter ihm fahrende LKW fuhr auf ihn auf.Das Gericht verurteilte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.10.2005
- 16 U 24/05 -
Kein Reißverschlussverfahren beim Einfädeln auf die Autobahn
Verkehr auf durchgehender Fahrbahn hat Vorfahrt
Das so genannte Reißverschlussverfahren, wonach Fahrzeugen vor einer Fahrbahnverengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen ermöglicht werden muss, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Auf Autobahnen hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt.
In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht: Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren.Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Bei... Lesen Sie mehr