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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beschmierungen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 10.08.2022
- M 3 S 22.3412 -

Beschmieren einer schulischen Toilette mit antisemitischen Parolen rechtfertigt Entlassung des Schülers von der Schule

Entlassung von Schule auch bei Verunstaltung der Toilette einer anderen Schule

Beschmiert ein Schüler die Toilette einer Schule mit antisemitischen Parolen, so rechtfertigt dies seine Entlassung von der Schule. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schüler die Toilette seiner Schule oder einer anderen Schule beschmiert. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Schüler der 8. Jahrgangsstufe einer Realschule in Bayern hatte im Januar 2022 die Toilette eines benachbarten Gymnasiums großflächig mit antisemitischen Parolen beschriftet. Er wurde aufgrund dessen von der Schule entlassen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Schüler schon mehrmals wegen Fehlerverhaltens aufgefallen war, wie zum Beispiel Diebstahl, Fälschen der Unterschrift eines Elternteils, Schwänzen oder Unterrichtstörung. Gegen die Entlassung legte der Schüler Widerspruch ein und beantragte Eilrechtsschutz.Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den Schüler. Die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -

Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieter­feindlichen Parolen

Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten

Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieter­feindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr



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