die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besetzung von Anwaltsnotarstellen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.07.2012
- NotZ (Brfg) 15/11 -
Altersgrenze für Notare liegt bei 70 Jahren
Regelung ist nicht verfassungs- und europarechtswidrig
Die Bestimmung des § 48 a BNotO, die die Altersgrenze für die Ausübung des Notarberufs festlegt, ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wendete sich ein Notar gegen die Bestimmung des § 48 a BNotO.Der Bundesgerichtshof entschied gegen den Kläger. Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Notarberufes bejaht (DNotZ 1993, 260). Der Bundesgerichtshof habe sich dieser Entscheidung bereits angeschlossen (Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 16/09 = BGHZ 185, 30). Auf diese Entscheidung nahm der hier zu entscheidenden Senat Bezug, da Gründe für eine abweichende Beurteilung nicht ersichtlich waren bzw. dargetan wurden.Nach Auffassung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.05.2005
- 2 VA (Not) 25/04 -
OLG Köln zum Verfahren bei der Besetzung von Anwaltsnotarstellen in NRW
Der Notarsenat des OLG Köln hat in mehreren Konkurrentenstreitigkeiten um die Besetzung sogenannter Anwaltsnotarstellen entschieden: Ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle, das auf einer Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht in ihrer bisherigen Gewichtung für verfassungsrechtlich unzureichend erachteten Auswahlmaßstäbe beruht, leidet an erheblichen Mängeln, die die... Lesen Sie mehr