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Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.09.2012
- 10 K 2079/12 F -
Keine Hinzurechnungsbesteuerung bei Seitwärtsverschmelzung
Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. bei Verschmelzung von Schwestergesellschaften nicht rechtens
Eine Teilwertabschreibung ist im Fall der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und späterer Anteilsveräußerung nicht nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. hinzuzurechnen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin eine Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsbuchwert einer ihrer Tochtergesellschaften vor. Danach wurde diese auf eine andere Tochtergesellschaft verschmolzen. Drei Jahre später veräußerte die Klägerin die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft an einen Dritten. Auf diesen Zeitpunkt nahm das beklagte Finanzamt bei der Klägerin eine Hinzurechnung gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG a.F. in Höhe der Teilwertabschreibung vor und berief sich auf das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2003 (BStBl. I 2003, S. 786, Tz. 19). Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Vorschrift auf die Verschmelzung... Lesen Sie mehr