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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.04.2022
- 3 K 895/21.KO -
Umlagebeträge zur Finanzierung der Pflegeausbildungskosten in Rheinland-Pfalz dürfen anhand der betrieblichen Erträge der ambulanten Pflegedienste bemessen werden
Verteilung anhand betrieblichen Erträge stellt sachgerechten Maßstab dar
Das beklagte Land Rheinland-Pfalz durfte die von den ambulanten Pflegediensten für die Finanzierung der Pflegeausbildungskosten zu entrichtenden Umlagebeträge nach deren betrieblichen Erträgen bemessen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin, ein ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst, der Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung erbringt, wurde vom Land Rheinland-Pfalz zur Finanzierung der Ausbildungskosten in den Pflegeberufen zur Zahlung von Umlagebeträgen herangezogen. Das Land verteilte die von allen ambulanten Pflegediensten in Rheinland-Pfalz insgesamt aufzubringenden Umlagebeträge unter den Pflegediensten anhand der Höhe ihrer betrieblichen Erträge. Diesen Verteilungsmaßstab erachtete die Klägerin als rechtswidrig und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.Die Klage hatte keinen Erfolg. Die... Lesen Sie mehr