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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsfest“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Berlin , Urteil vom 01.10.2018
- S 115 U 309/17 -
SG zur Haftung der Unfallversicherung bei Unfall nach Betriebsfeier auf dem Oktoberfest
Voraussetzungen für Zurechnung einer versicherten Tätigkeit müssen erfüllt sein
Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Dies hat das Sozialgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall war der aus Berlin stammende Kläger von seiner Firma als Monteur bei einer Brauerei in München eingesetzt. Wie jedes Jahr veranstaltete diese Brauerei auch im September 2016 in ihrem Festzelt auf dem Oktoberfest einen Brauereinachmittag. Eingeladen waren sowohl die Mitarbeiter der Brauerei als auch die bei ihr tätigen Beschäftigten anderer Unternehmen. Der Kläger nahm mit 7 weiteren Kollegen seiner Firma an der Veranstaltung teil. Auf dem Heimweg gegen 22 Uhr prallte er in alkoholisiertem Zustand gegen einen Strommast und brach sich einen Halswirbel. Seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls lehnte die beklagte Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 20.11.2017
- S 32 U 34/14 -
Kein Unfallversicherungsschutz während einer vom Arbeitgeber organisierten Sportveranstaltung
Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen
Die Teilnahme an einer vom Arbeitgeber organisierten und finanzierten Sportveranstaltung ist nicht in jedem Fall eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Wiesbaden hervor.
Die zum Unfallzeitpunkt 41-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls zog sich bei einem vom Arbeitgeber veranstalteten Volleyballturnier eine Knieverletzung zu.Das Sozialgericht Wiesbaden lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die freiwillige, d.h. rechtlich nicht geschuldete Teilnahme an Betriebsfesten, Betriebsausflügen oder sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 09.11.2017
- 13 K 3518/15 K -
Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
Für Abzug der Kosten als Betriebsausgaben darf Rahmenprogramm lediglich eine untergeordnete Bedeutung spielen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Verein, der gewerbliche Einkünfte erzielt und den Zweck verfolgt, den Zusammenhalt unter kleinen und mittelständischen Betrieben zu fördern. Die Klägerin ist eine GmbH, die Betreuungsleistungen insbesondere für Mitglieder des Vereins erbringt. Im Jahr 2012 veranstalteten beide Kläger eine Jubiläumsfeier zum 25-jährigen Bestehen des Vereins.... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2017
- 8 Ca 5233/16 -
Freigestellter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Ohne sachlichen Grund darf Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Karnevalsfeier ausschließen
Führt ein Arbeitgeber eine betriebsöffentliche Veranstaltung durch, wie etwa ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Karnevalsfeier, so darf er Arbeitnehmer nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes von den Veranstaltungen ausschließen. Ein sachlicher Grund ist vor allem nicht darin zu sehen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Differenzen mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, der mehrere Seniorenzentren betrieb, wurde mit einem Fachbereichsleiter im Dezember 2015 eine Freistellungsvereinbarung getroffen. Der Arbeitnehmer wurde danach von Januar 2016 bis zu seinem voraussichtlichen Renteneintritt im Februar 2018 von seiner Arbeit freigestellt.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.08.2017
- L 9 U 205/16 -
Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht als Betriebssport gesetzlich unfallversichert
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu Recht ab
Verunglückt ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so steht der Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Unfall sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet. Nehmen jedoch nur einige Mitarbeiter an einer durch Dritte organisierten Großveranstaltung teil, so besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau aus dem Vogelsbergkreis ist als Lohnbuchhalterin bei einer Steuerfachanwaltskanzlei mit insgesamt zehn Beschäftigten tätig. Mit den anderen beiden Mitarbeiterinnen der Buchhaltungsabteilung nahm sie an einer von einem Sportverein ausgerichteten Bierwanderung teil. Sie liefen dabei einen Parcours von 7 km mit mehreren Stationen... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
- B 2 U 19/14 R -
BSG zum Unfallversicherungsschutz während der Weihnachtsfeier
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn ein Mitarbeiter während einer gemeinsamen Wanderung ausrutscht und sich dabei verletzt, dann handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben.
Im vorliegenden Fall ist die Klägerin als Sozialversicherungsfachangestellte bei der DRV in der Dienststelle Kassel beschäftigt, die insgesamt 230 Mitarbeiter hat. Bei einer Dienstbesprechung, an der der Dienststellenleiter teilnahm, wurde beschlossen, dass auch im Jahre 2010 - wie in den Jahren zuvor - sachgebietsinterne Weihnachtsfeiern stattfinden durften. Diese Weihnachtsfeiern... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.05.2015
- 4 K 3236/12 E -
Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig
Aufwendungen für Abschiedsfeier durch berufliche Tätigkeit veranlasst
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war mehrere Jahre als leitender Angestellter in einem Unternehmen tätig. Im Streitjahr wechselte der Kläger an eine Fachhochschule und nahm dort eine Lehrtätigkeit auf. Anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 02.09.2014
- 12 U 50/14 -
Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro nach lebensgefährlicher Auseinandersetzung auf Betriebsfeier angemessen
Schmerzensgeld soll Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden darstellen und dem Verletzten Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro für einen Mann, der bei einer Betriebsfeier von einem Kollegen mit dem Auto überfahren wurde und sich seitdem im Wachkoma befindet, angemessen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 kam es zwischen dem Kläger und dem Beklagten auf einer Betriebsfeier in Haselünne zu einem Streit, in dessen Verlauf der Beklagte dem Kläger einen Schlag ins Gesicht versetzte. Nach Auflösung der Betriebsfeier verließ gegen zwei Uhr morgens zunächst der Beklagte und kurze Zeit später der Kläger das Betriebsgelände.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.06.2014
- B 2 U 7/13 R -
Unfallversicherungsschutz während der Weihnachtsfeier gilt nur bei angeordneter Teilnahme durch die Betriebsleitung
Von Beschäftigten aus eigenem Antrieb veranstaltete Feier steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung
An betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen - wie zum Beispiel Betriebsausflügen - Teilnehmende sind nach ständiger Rechtsprechung als Beschäftigte grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn die Teilnahme allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht und die Veranstaltung von der Autorität der Betriebsleitung getragen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Fachassistentin in einem Jobcenter beschäftigt, das sich in drei Bereiche und diese Bereiche wiederum in 22 Teams untergliedert. Sie arbeitete in einem der beiden Teams der Eingangszone. Die Beschäftigten des Teams der Klägerin veranstalteten am 16. Dezember 2008 außerhalb der Arbeitszeit von 15 bis 19 Uhr nur für ihr Team in einem... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 26.09.2013
- 13 K 3908/09 -
Kosten für hochwertige Tombolapreise nicht als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
Freigrenze von 35 Euro je Teilnehmer darf nicht überschritten werden
Die Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubiläumsfeier verlost werden, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so überschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer über 35 Euro liegt. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall veranstaltete eine Computerfirma anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens eine "Hausmesse", zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose für die Verlosung von 5 VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 Euro netto dar. Voraussetzung für die Teilnahme an der Tombola... Lesen Sie mehr
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