die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsuntersagung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.07.2021
- 5 L 475/21.KO -
Anbieten von Brautfrisuren stellt zulassungspflichtiges Handwerk dar
Tätigkeit im stehenden Gewerbe nur nach Eintragung in die Handwerksrolle zulässig
Werden Brautfrisuren angeboten und fehlt es an einer Eintragung dieses Gewerbes in die Handwerksrolle, kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden. Denn bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein zulassungspflichtiges, dem Friseurhandwerk zuzuordnendes Handwerk. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines Eilverfahrens.
Die Antragstellerin bietet Brautfrisuren, Hairstyling, Komplettstyling sowie das Frisieren der Brauteltern an. Da sie mit dieser Tätigkeit nicht in der Handwerksrolle eingetragen war, untersagte ihr die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fortsetzung dieses Betriebes. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und beantragte gerichtlichen Eilrechtsschutz, um bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ihre Tätigkeit weiter ausüben zu können. Sie machte geltend, hierbei handele es sich um ein künstlerisches Wirken, das nicht im stehenden Gewerbe ausgeübt werde. Denn sie erbringe ihre Leistungen auf Abruf bei den... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.05.2021
- 4 L 399/21.NW -
Klärschlammtrocknungsanlage in Pirmasens-Fehrbach: Verwaltungsgericht bestätigt behördliche Betriebsuntersagung
VG Neustadt lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem Eilverfahren den Antrag der Betreiberin einer Klärschlammtrocknungsanlage in Pirmasens-Fehrbach abgelehnt. Diese wandte sich gegen eine Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), die den Betrieb der Anlage mit sofortiger Wirkung untersagt hat.
Die Klärschlammtrocknungsanlage wurde im August 2014 von der SGD Süd immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Genehmigung schreibt in der Nebenbestimmung - NB - 5.1.1 u.a. vor, dass im Abgas der Quelle K 002 (Brüdenabluft) und der Quelle K 003 (Bunkerabluft) für geruchsintensive Stoffe ein Emissionsgrenzwert von 500 GE/m³ (GE=Geruchseinheiten) nicht überschritten werden darf. Brüdenabluft... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisverfügung vom 29.10.2019
- 17 U 102/18 -
Abgasskandal: Schadensersatz wegen Wertminderung möglicherweise auch trotz Software-Update denkbar
Gutachten muss mögliche Wertminderung durch Software zur Abgassteuerung und Aufspielen des Software-Updates prüfen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Hinweisbeschluss darauf verwiesen, dass Käufer, die ihren Diesel behalten wollen, möglicherweise auch von der VW AG Schadensersatz wegen Wertminderung verlangen können. Ob trotz Software-Update eine Wertminderung besteht, muss durch Gutachten geklärt werden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Käuferin, die ihren "Diesel" behalten will, forderte von ihrem Autohändler und der Volkswagen AG (VW AG) die Zahlung eines Minderwertes in Höhe von 25 Prozent des Kaufpreises. Die Klägerin kaufte im Februar 2012 für 22.500 Euro einen gebrauchten Audi A 3 Sportback Ambition (Motor EA 189). Sie will ihr Fahrzeug behalten und ließ - nach... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Koblenz, Entscheidung vom 06.06.2019
- 1 U 1552/18 -
"Diesel-Abgasskandal": Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung aufgrund drohender Gefahr der Betriebsuntersagung mangelhaft
Gewährleistungsansprüche verjähren jedoch innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs
Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgerüstet sind, der nach der Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, sind mangelhaft, weil die Gefahr der Betriebsuntersagung durch die Kfz-Zulassungsbehörde besteht. Hieraus resultierende Gewährleistungsansprüche verjähren - unabhängig von der Kenntnis des Mangels - innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Soweit das Gesetz für den Fall, dass der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wird, eine längere Verjährungsfrist vorsieht (§ 438 Abs. 3 Satz 1 BGB), greift diese längere Verjährungsfrist nur dann ein, wenn der Händler selbst arglistig gehandelt hat. Eine Arglist des Fahrzeugherstellers wird dem Fahrzeughändler nicht zugerechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, das damit die Berufung eines Fahrzeugkäufers zurückwies.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahre 2009 einen Pkw der Marke VW, Modell Golf, von der beklagten Fahrzeughändlerin gekauft. Das Auto wurde dem Kläger am 19. Mai 2009 übergeben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der vom sogenannten "Diesel-Skandal" betroffen ist. Bei Bekanntwerden des "Diesel-Skandals" im Jahre 2015 nutzte der Kläger den... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2019
- 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18 -
Apothekenautomat von DocMorris ist wettbewerbswidrig
OLG Karlsruhe bestätigt Untersagung des Betriebs
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen von der DocMorris N.V. in Hüffenhardt aufgestellten Apothekenautomaten für wettbewerbswidrig erklärt und die Untersagung des Betriebs bestätigt.
Die DocMorris N.V., eine europaweit tätige Versandapotheke, betrieb im Zeitraum vom 19. April 2017 bis 14. Juni 2017 in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald Kreis) eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe, einen sogenannten "Apothekenautomaten". Das Landgericht Mosbach hatte sowohl DocMorris als auch der Mieterin der Räumlichkeiten den Betrieb des Apothekenautomaten in Hüffenhardt untersagt.... Lesen Sie mehr
Werbung
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 23.05.2019
- 5 A 2183/18 -
Anordnung der Außerbetriebsetzung eines Diesel-Fahrzeuges nach verweigertem Software-Update rechtmäßig
Fahrzeuge ohne Software-Update nicht vorschriftmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass Fahrzeuge mit Diesel-Motoren, die vom sogenannten Abgasskandal betroffen sind und kein Software-Update erhalten haben, nicht vorschriftmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind und daher außer Betrieb gesetzt werden dürfen
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Halter eines Pkw der Marke VW, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EU5 ausgestattet ist. Er hatte sich nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals im Jahr 2015 und der darauf erfolgten Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes gegenüber der Volkswagen AG, u.a. das Fahrzeug des Klägers zurückzurufen, um die unzulässige Abschalteinrichtung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2019
- OVG 1 S 63.18, OVG 1 S 117.18, OVG 1 S 123.18 und OVG 1 S 125.18 -
Betriebsuntersagung für Dieselfahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung rechtmäßig
Voraussetzungen für Zulassung von Fahrzeugen ohne Installation eines Software-Updates derzeit nicht erfüllbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren entschieden, dass die auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gestützten und jeweils für sofort vollziehbar erklärten Untersagungen des Betriebs von Fahrzeugen mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig sind. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer und Halter von Fahrzeugen der Marken VW Touran und Polo sowie Audi A 6, die jeweils mit Dieselmotoren der Reihe EA 189 betrieben werden. Sie weigerten sich, das den Herstellern vom Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtend auferlegte Software-Update vornehmen zu lassen. Daraufhin untersagten ihnen die Kfz-Zulassungsbehörden... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 23.01.2019
- 6 L 5550/18.GI, 6 L 5936/18.GI u.a. -
Betriebsuntersagung von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung zulässig
Verpflichtung zur Teilnahme an Rückrufaktion und Betriebsuntersagung bei deren Nichtbeachtung verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass Fahrzeughaltern, bei einer vom Hersteller veranlassten Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal nicht die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen vornehmen lassen, der Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagt werden kann.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreises und Vogelsbergkreises Fahrzeughaltern den Betrieb ihrer Fahrzeuge untersagt, weil diese an ihren Fahrzeugen nicht im Rahmen erfolgter Rückrufaktionen der Hersteller - vor dem Hintergrund des sogenannten "Dieselskandals" - die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen hatten vornehmen lassen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.11.2018
- 3 L 1099/18.MZ -
Abgasskandal: Betriebsuntersagung für Fahrzeug bei verweigertem Austausch der unzulässigen Abschalteinrichtung zulässig
Software-Update darf nicht aus Gründen der Beweisführung im Zusammenhang mit angestrengten Zivilklagen gegen Fahrzeughersteller und Händler abgelehnt werden
Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter eines PKW der Marke Seat, der mit einem Dieselmotor des VW-Konzerns mit der Kennung EA189 ausgestattet ist. Der Motor ist werkseitig mit einer sogenannten Abschalteinrichtung versehen, die auf dem Prüfstand niedrigere Abgaswerte als im Straßenbetrieb bewirkt. Das Kraftfahrtbundesamt ordnete den Rückruf u.a. hinsichtlich... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 21.06.2018
- VG 10 L 303/18 -
Betriebsuntersagung eines Pkw mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig
Milderes Mittel bei Weigerung zur Durchführung eines Software-Updates nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat eine von der Zulassungsbehörde des Landeskreises Teltow-Fläming verfügte Betriebsuntersagung eines Pkw mit einem nicht nachgerüsteten Dieselmotor für rechtmäßig erklärt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Fahrzeug des Antragstellers ist mit einem Dieselmotor EA 189 EU 5 ausgerüstet. Das Kraftfahrtbundesamt hatte mit bestandskräftigem Bescheid vom 15. Oktober 2015 festgestellt, dass die softwarebasierte Umschaltlogik der Motorsteuerung der Fahrzeuge mit diesem Motor zwischen den Betriebsmodi 1 und 0 eine unzulässige Abschalteinrichtung... Lesen Sie mehr