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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „BGB-Gesellschaft“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Pirmasens, Urteil vom 24.07.2002
- 1 C 197/02 -
Heizöl-Sammelbestellergemeinschaft: Lieferant kann einen Besteller für einen zahlungssäumigen Mitbesteller in Anspruch nehmen
Besteht eine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB, so haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner
Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch die größere Gesamtabnahmemenge von beispielsweise Heizöl einen günstigeren Kaufpreis zu erzielen, so haftet jedes einzelne Mitglied der Bestellergemeinschaft gegenüber dem Lieferanten auf Zahlung des Gesamtkaufpreises. Dies entschied das Amtsgericht Pirmasens.
Eine Gruppe von mehreren Personen tätigte den Kauf von Heizöl als Sammelbestellung. Der Lieferant erklärte sich bereit, die Rechnungsbeträge von jedem Besteller gesondert entsprechend der jeweils bezogenen Menge einzufordern.Nachdem einer der Kunden seine Rechnung nicht bezahlte, wollte der Lieferer einen Mitbesteller als Gesamtschuldner für seine Kaufpreisforderung in Haftung nehmen. Er begründete seine Forderung damit, dass die Mitglieder einer Sammelbestellergemeinschaft eine BGB-Gesellschaft bildeten mit der Folge, dass jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner für die gegenüber der Gesellschaft bestehende Forderung einzustehen... Lesen Sie mehr
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