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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bieberschäden“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.10.2020
- VI R 42/18 -
Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen
Keine Zuständigkeit des Steuerrechts bei Wildtierschäden
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von durch einen Biber verursachter und zum Schutz vor weiterer Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig sind.
Die Kläger bewohnen ein Einfamilienhaus, dessen Garten an ein natürliches Gewässer angrenzt, in dem sich in den letzten Jahren -sehr zur Freude der Naturschützer-- der in Deutschland fast ausgestorbene Biber wieder angesiedelt hat. Diese Freude konnten die Kläger nur bedingt teilen, da die Biber auf ihrem Grundstück erhebliche Schäden anrichteten. So senkte sich durch die Anlage des Biberbaus nicht nur ein Teil der Rasenfläche ab, betroffen war auch die Terrasse, die auf ca. 8 m Länge zu einem Drittel absackte. Dem standen die Kläger relativ machtlos gegenüber, da die Biber unter strengem Naturschutz stehen und daher weder bejagt noch vergrämt werden... Lesen Sie mehr
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