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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bilanzfälschung“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 05.05.2022
- 5 HK O 15710/20 -
Jahresabschlüsse der Wirecard AG für Jahre 2017 und 2018 nichtig
Unabhängig vom (Nicht-)Vorliegen gefälschter Saldenbestätigungen ergibt sich die Nichtigkeit aus der Verletzung gläubigerschützender Vorschriften
Das Landgericht München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt.
Dabei musste das LG nicht abschließend entscheiden, ob die Saldenbestätigungen für Treuhandkonten bei einer asiatischen Bank tatsächlich gefälscht waren und die entsprechenden Third Party Acquiring - Geschäfte zumindest im Wesentlichen nicht stattgefunden haben, worauf sich der klagende Insolvenzverwalter berufen hatte. Nach diesem Vortrag müsste von einer Überbewertung von Aktiva ausgegangen werden, woraus sich aufgrund von § 256 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AktG die Nichtigkeit ergibt.Denn selbst wenn die vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden geltend gemachte Existenz dieser Gelder auf... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2016
- VI R 27/15 -
Kein Werbungskostenabzug bei eigener Bereicherung aufgrund strafbarer Handlung
Erwerbsbezug wird von Schadenersatzleistungen an geschädigten Arbeitgeber und beruflichem Fehlverhalten aufgehoben
Macht sich der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit strafbar, liegen keine Werbungskosten vor, wenn er sich durch die Tat bereichern oder seinen Arbeitgeber bewusst schädigen wollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger war Vorstandsmitglied einer AG und war an dieser beteiligt. Aus dieser Aktienbeteiligung floss ihm für das Geschäftsjahr 1997 eine Dividendenzahlung zu. Nach der Veräußerung der Beteiligung und dem Ausscheiden aus dem Vorstand wurde der Kläger wegen des Erstellens einer falschen Bilanz zum 31. Dezember 1997 strafrechtlich zur Verantwortung... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 05.05.2009
- B 1 KR 9/08 R -
Krankenkassen-Vorstand muss Schadensersatz für Bilanzmanipulationen zahlen
Krankenkasse an sich trifft keine Mitschuld an fehlenden Einnahmen durch nicht mehr realisierbare Beitragssatzerhöhungen
Fälscht der Vorstand einer Krankenkasse die Bilanzen, um hohe Defizite zu verschleiern und eine Schließung des Unternehmens zu verhindern, kann dieser, nach Fusion mit anderen Krankenkassen und Aufdeckung der Vorgänge, zu Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten des Anstellungsvertrages verurteilt werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Beklagte verschob als alleiniger Vorstand der Betriebskrankenkasse (BKK) L. Anfang 1997 in der BKK-Bilanz eine Vielzahl von bereits im Jahr 1996 angefallenen Rechnungspositionen in das Jahr 1997, um das hohe Defizit zu verschleiern und einer Schließung der BKK L. vorzubeugen. Die Passiva in der Bilanz hätten bei ordnungsgemäßer Verbuchung um ca. 5,8 Mio. DM höher ausfallen müssen... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 05.04.2006
- 21 O 15695/04 -
Ehemaliger Coproduzent Victory Media AG muss 4 Mio. € an EM.TV zahlen, kommt aber im übrigen aus dem Coproduzentenvertrag frei
Dies hat das Landgericht München zum Streit um den Coproduzentenvertrag vom 17.12.1999 entschieden. Die Parteien hatten seinerzeit vor, über 5 Jahre Kindersendungen mit einem Volumen von 1,5 Milliarden DM zu produzieren.
Die für Filmstreitigkeiten zuständige Zivilkammer des Landgerichts sah es nach der Vernehmung ehemaliger Vorstände und leitender Mitarbeiter nicht als erwiesen an, dass die Vergütung für das "Recht" der Beklagten "auf Coproduzentenbeteiligung" im Vertrag nur - um eine Bilanzmanipulation der Klägerin zu ermöglichen - zum Schein auf pauschal 60 Mio. DM festgesetzt wurde. Vielmehr ging... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2006
- 5 StR 430/05 -
BGH erklärt Verurteilungen im Berliner Bankenskandal für rechtskräftig
Das Landgericht Berlin hat die Angeklagten Z. und D. am 7. Februar 2006 wegen mehrerer Fälle unrichtiger Darstellung der Verhältnisse eines Kreditinstituts im Jahresabschluss in Tateinheit mit unrichtigen Angaben gegenüber einem Abschlussprüfer zu Gesamtgeldstrafen von 270 bzw. 300 Tagessätzen verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen hatten die beiden früheren Mitglieder des Vorstands der Landesbank Berlin (LBB) und andere Vorstandsmitglieder der LBB mehrere persönlich unbegrenzt haftende Gesellschafter einer Tochterbankgesellschaft bzw. konzernverbundener Immobilienfondsgesellschaften durch Erklärungen im Innenverhältnis von ihrer gesetzlichen Haftung freigestellt. Gleichwohl hatten... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.02.2006
- 2 U 290/05 -
Jahresabschluss der Sachsenring Automobiltechnik AG nichtig
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau zurückgewiesen, welches die Nichtigkeit des Jahresabschlusses 1999 der seit September 2002 in Insolvenz befindlichen Sachsenring Automobiltechnik AG und des darauf basierenden Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung festgestellt hat.
Der Aufsichtsrat der Sachsenring Automobiltechnik AG hat im März 2000 den geprüften Jahresabschluss 1999 festgestellt, der einen Bilanzgewinn von ca. DM 5,8 Mio. auswies. Die Hauptversammlung der Sachsenring Automobiltechnik AG beschloss auf dieser Grundlage am 15.06.2000, an die Aktionäre einen Gewinnanteil von insgesamt ca. DM 3,1 Mio. auszuschütten. Der Insolvenzverwalter der Sachsenring... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.02.2005
- 2 StB 26/02 (526) KLs (16/03) -
Urteil gegen ehemalige LBB-Vorstände wegen "Bilanzfälschung"
Die 26. große Strafkammer - Wirtschaftskammer - des Landgerichts Berlin hat am 7. Februar 2005 den ehemaligen Vorstandssprecher der Landesbank Berlin (LBB), Ulf-Wilhelm D. (59 Jahre), und das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. (62 Jahre) wegen Unrichtiger Darstellung (§§ 331 Nr. 1 und Nr. 4 - s. unten -, 340m Satz 1 des Handelsgesetzbuchs) zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Ulf-Wilhelm D. erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 300,00 Euro (90.000 Euro), Jochem Z. eine Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 220,00 Euro (59.400 Euro).Nach einer neun Monate dauernden Beweisaufnahme hat das Gericht festgestellt, dass die Angeklagten für unrichtige bzw. unvollständige Angaben in den Jahresabschlüssen der LBB für die Jahre 1997,... Lesen Sie mehr
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