die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bildnis der Zeitgeschichte“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2016
- VI ZR 310/14 -
Fotos in privater Situation: Bild-Zeitung durfte Fotos von Klaus Wowereit bei Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung veröffentlichen
Fotos dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen
Eine Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit bei einem Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung war rechtens. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit wendet sich der Kläger, ehemaliger Regierender Bürgermeister der Stadt Berlin, gegen die Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der von der Beklagten verlegten "BILD"-Zeitung unter der Überschrift "Vor der Misstrauensabstimmung ging´s in die Paris-Bar ...". Die Bilder zeigen den Kläger beim Besuch dieses Restaurants, einem bekannten Prominenten-Treff in Berlin, ferner einen Freund, den ""Bread & Butter"-Chef", und dessen Frau am Vorabend der Misstrauensabstimmung im Abgeordnetenhaus von Berlin. Diese war wegen des in die Kritik geratenen Managements beim Bau des neuen Berliner Flughafens (BER) beantragt... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2014
- VI ZR 197/13 -
Veröffentlichung eines auf einem Mieterfest angefertigten Fotos in einer Informationsbroschüre auch ohne Einwilligung der Fotografierten zulässig
Kein Anspruch auf Geldentschädigung und Zahlung von Abmahnkosten
Wird ein Mieter auf einem Mieterfest ohne seine Einwilligung fotografiert und das Foto anschließend in einer Informationsbroschüre des Vermieters veröffentlicht, so kann dies gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zulässig sein, wenn das angefertigte und veröffentlichte Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Dies kann bei Fotos eines Mieterfestes der Fall sein. Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung oder auf Zahlung von Abmahnkosten besteht in einem solchen Fall nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Mieterfestes im August 2010 wurden von mehreren Mietern Fotos angefertigt. Einige dieser Fotos wurden anschließend in einer für die Mieter bestimmten Informationsbroschüre der Vermieterin veröffentlicht. Einige der fotografierten Mieter waren damit aber nicht einverstanden. Sie gaben an mit dem Fotografieren und Veröffentlichen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2012
- 248 Ds 8/12 -
Diebstahl des Störtebeker-Schädels: Angeklagter zur Bewährungsstrafe verurteilt
Verurteilung wegen Diebstahls einer wichtigen historischen Quelle
Das Amtsgericht Hamburg hat im Zusammenhang mit dem Diebstahl des so genannten Störtebeker-Schädels aus dem Museum für Hamburgische Geschichte einen 38jährigen Angeklagten wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe verurteilt, der dritte Angeklagte wurde freigesprochen.
Im zugrunde liegenden Fall wurde im Januar 2010 aus dem "Piratenraum" des Museums für Hamburgische Geschichte der so genannte Störtebeker-Schädel - vom Museumspersonal zunächst unbemerkt - entwendet. Bei dem Schädel handelt es sich um den Totenschädel eines um das Jahr 1400 herum enthaupteten und gepfählten Mannes. Nachdem sich die Suche nach den Dieben zunächst schwierig gestaltete,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.04.2010
- 4 U 127/10 -
OLG Dresden: Bildnis nackter Oberbürgermeisterin von Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt
Persönlichkeitsrecht der Oberbürgermeisterin muss hinter Kunstfreiheit zurückzutreten
Ein Gemälde, das die Dresdener Oberbürgermeisterin Helma Orosz nackt und lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette "bekleidet" zeigt, ist eine satirische Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und unterliegt der Meinungs- und Kunstfreiheit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürgermeisterin muss hier zurücktreten. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte im Internet ein Gemälde mit dem Titel "Frau Orosz wirbt für das Welterbe" veröffentlicht, auf dem die Oberbürgermeisterin nackt - lediglich mit rosafarbenen Strapsen und Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette "bekleidet" - zu sehen war. Im Zusammenhang mit dem Tag des offenen Ateliers in Dresden wurde das Gemälde - neben... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2009
- I ZR 8/07 -
Verlag muss für Veröffentlichung eines Bildes von Günther Jauch auf der Titelseite eines Rätselheftes zahlen
Kein Bildnis der Zeitgeschichte - Foto hatte nur geringen Informationswert
Ein Verlag, der ohne vorherige Genehmigung die Titelseite eines Rätselheftes mit einem Foto von Günter Jauch versehen hat, muss dem Moderator hierfür ein Honorar zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Zeitschriftenverlag hatte den Kläger auf der Titelseite eines Rätselheftes mit dem Bildunterschrift "Günther Jauch zeigt mit 'Wer wird Millionär?' wie spannend Quiz sein kann" abgebildet, ohne dass das Heft einen entsprechenden redaktionellen Beitrag enthielt. Der Kläger, der der Verwendung seines Bildnisses nicht zugestimmt hatte, verlangt von dem beklagten Zeitschriftenverlag... Lesen Sie mehr