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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.03.2019
- S 19 KR 1603/18 -
Krankenkasse muss Kosten für ambulante Electromotive Drug Administration Therapie nicht erstatten
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode noch nicht zur vertragsärztlichen Behandlung zugelassen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten für eine ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie zur Behandlung einer chronischen, abakteriellen Blasenentzündung zu tragen.
Die unter einer Interstitiellen Zystitis (chronische, abakterielle Blasenentzündung) leidende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kostenerstattung für die bereits durchgeführte ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie sowie die Übernahme der entsprechenden zukünftig anfallenden Kosten. Die EMDA® Methode basiert auf dem Prinzip der Iontophorese und der Elektrophorese. Dabei können ionisierte Medikamente oder nichtionisierte Medikamente durch ein hydratisiertes Trägermolekül auf elektrochemischem Weg in tiefere Schichten der Harnblasenwand eingebracht werden. So wird mit Hilfe... Lesen Sie mehr
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