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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26.07.2021
- 1 LA 58/21 -
Unzulässige Vermietung einer Eigentumswohnung zur Nutzung als Boardinghouse
Bei Aufenthalt der Gäste von nur fünf Tagen liegt keine Wohnnutzung vor
Wird eine Eigentumswohnung als Boardinghouse genutzt, wird die Wohnung also an ständig wechselnde Gäste vermietet, so kann dies baurechtlich untersagt werden. In dem Aufenthalt der jeweiligen Gäste von maximal fünf Tagen liegt keine Wohnnutzung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Wohnungseigentümerin wurde es in Niedersachsen behördlich untersagt, ihre Wohnung zur kurzzeitigen Nutzung durch wechselnde Gäste zu vermieten. Die Wohnung lag in einem reinen Wohngebiet. Zudem kam es zu Nachbarbeschwerden. Gegen die Nutzungsuntersagung erhob die Wohnungseigentümerin Klage. Sie führte an, die Wohnung als Boardinghouse zu vermieten und nicht als Ferienwohnung oder Urlaubsappartement. Somit liege eine Wohnnutzung vor. Das Verwaltungsgericht Hannover sah dies anders und hielt die Nutzungsuntersagung daher für rechtmäßig. Da das Gericht die Berufung nicht zuließ, beantragte dies die Wohnungseigentümerin.... Lesen Sie mehr
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