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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bowling-Zentrum“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2012
- 4 K 3007/12 -
Bowling-Zentrum verstößt gegen Vorschriften des Nichtraucherschutzes
Rauchen in den Theken-, Bowling- und Billardbereichen des Bowling-Zentrums ist unverzüglich zu unterbinden
Gemäß des Landesnichtrauchergesetzes ist das Rauchen in Gaststätten nicht gestattet. Dies gilt auch für Bowling-Zentren. Der Antrag auf Eilrechtsschutz des Antragstellers ist somit abzuweisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls betreibt mit Gaststättenerlaubnis ein Bowling-Zentrum. In den - nicht abgeschlossenen - Theken-, Bowling- und Billardbereichen ermöglicht er seinen Besuchern das Rauchen. Im August 2012 wies die Stadt Fellbach den Antragsteller an, das Rauchen in diesen Bereichen unverzüglich zu unterbinden und drohte ihm ein Zwangsgeld an. Sein hiergegen beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellter Antrag auf Eilrechtsschutz blieb erfolglos.Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der Betrieb in der gegenwärtigen Form gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz verstoße.... Lesen Sie mehr
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