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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefporto“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.06.2024
- 6 C 11.22 und 6 C 12.22 -
Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristet
Klagen wegen Verfristung unzulässig
Klagen von Postkunden, mit denen die Aufhebung einer postrechtlichen Entgeltgenehmigung in Bezug auf einzelne Entgelte begehrt wird, sind lediglich innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der genehmigten Entgelte im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Revisionsverfahren entschieden.
Die Klägerinnen beider Verfahren sind Kunden der beigeladenen Deutsche Post AG. Die Bundesnetzagentur hatte der Beigeladenen für lizenzpflichtige Postdienstleistungen für die Entgeltperioden 2016 bis 2018 sowie 2019 bis 2021 jeweils postrechtliche Entgeltgenehmigungen nach § 19 PostG erteilt. Die Entgeltgenehmigungen vom 4. Dezember 2015 bzw. vom 12. Dezember 2019 waren jeweils der Beigeladenen sowie den weiteren am Regulierungsverfahren Beteiligten bekanntgegeben worden, nicht aber den Klägerinnen. Anschließend hatte die Bundesnetzagentur die genehmigten Entgelte - wie von § 22 Abs. 4 PostG gefordert - in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Die Klägerinnen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.01.2021
- 21 L 2082/20 -
Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig
Beschluss nur für Antragsteller gültig
Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit zugestelltem Beschluss vom 4. Januar 2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.
Der Verband hatte im eigenen Namen gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Deutsche Post AG vom 12. Dezember 2019 Klage erhoben (Aktenzeichen: 21 K 273/20) und ca. 11 Monate später - am 6. November 2020 - einen Eilantrag gestellt. Damit machte der Antragsteller im Wesentlichen geltend, die Genehmigung eines höheren Briefportos sei rechtswidrig.... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2020
- BVerwG 6 C 1.19 -
Erhöhung des Entgelts von Standardbriefen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig
2015 erlassene Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung durch Vergleichsmarktbetrachtung unwirksam
Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 € auf 0,70 € für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Bundesnetzagentur hat der beigeladenen Deutschen Post AG die beantragten Erhöhungen der Entgelte für verschiedene Standardbriefdienstleistungen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 genehmigt (sog. Price-Cap-Verfahren). Die beklagte Bundesrepublik ist verfassungs- und unionsrechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass diese Leistungen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet in einer... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -
Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig
Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten
Die in einer Kleinreparaturklausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.2015
- BVerwG 6 C 8.14, BVerwG 6 C 9.14, BVerwG 6 C 10.14 -
Genehmigung des Briefportos der Deutschen Post in den Jahren 2003 bis 2005 rechtswidrig
Bundesnetzagentur verstößt bei Genehmigung der Entgelte gegen gesetzliche Vorgaben
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Großbrief" national und "Postkarte" national genehmigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Entgeltregulierungsverordnung fasste die Bundesnetzagentur durch einen Beschluss aus dem Jahr 2002 die der Entgeltgenehmigung unterliegenden Postdienstleistungen der beigeladenen Deutschen Post in drei Körben zusammen, darunter einem Korb mit den Formaten Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief und Großbrief. Der Beschluss... Lesen Sie mehr
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