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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bruchschaden“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2015
- 6 U 166/13 -
Versicherungsschutz bei Rohrbruch: Wasserrohre zur Bewässerung von Pflanzen unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse liegen nicht innerhalb des Gebäudes
Wasserrohre liegen vielmehr oberhalb des Daches
Wasserrohre, die der Bewässerung von Pflanzen auf einer Dachterrasse dienen, liegen dann nicht innerhalb des Gebäudes im Sinne von § 7 VGB 2000, wenn sie unterhalb der Holzdielen der Dachterrasse verlaufen. Sie befinden sich dann oberhalb des Daches und somit außerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Rohrbruch an einem Wasserrohr, was auf dem Dach liegend unterhalb des aus Holzdielen bestehenden Belags der Dachterrasse verlief. Das Rohr diente der Bewässerung der Terrassenbepflanzung. Die Eigentümerin des Hauses beanspruchte aufgrund des Rohrbruchs ihre Wohngebäudeversicherung. Diese sah den Schaden jedoch nicht als Versicherungsfall an und weigerte sich zu zahlen. Die Hauseigentümer erhob daraufhin Klage. Nachdem sich das Landgericht Berlin mit dem Fall beschäftigte, musste das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz entscheiden.Das Kammergericht Berlin verneinte einen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 13.12.2007
- 4 U 1012/07 -
Regenfallrohr zu einer unterirdischen Regenwassersammelanlage dient oberirdisch der Regenwasserableitung und unterirdisch der Wasserversorgung
Versicherung muss Bruchschaden an unterirdischem Zuleitungsrohr beheben
Ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, ist oberirdisch als ein Rohr der Regenwasserableitung und unterirdisch als ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gerichtsverfahrens darüber, ob ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, von der Rohrbruchversicherung umfasst ist. Das Regenwasser diente der Versorgung des Wohngebäudes mit Wasser, zum Beispiel für den Betrieb der Waschmaschine oder der Toilette. Nach den VGB 2000... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.03.2015
- 7 U 12/14 -
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung
Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes
Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 kam es in einem Gebäude zu einem Nässeschaden, welcher aus einem undichten Verbindungsstück zwischen einer Regenrinne und dem Fallrohr, das zu einer Regenwasserzisterne im Keller führte, stammte. Das in der Zisterne gesammelte Wasser wurde etwa für das Handwaschbecken oder für die Gartenbewässerung weiterverwendet. Aufgrund... Lesen Sie mehr
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