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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bruttoarbeitslohn“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2016
- 4 K 1838/14 -
Kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers bei Übernahme von Arbeitgeberangaben zum Arbeitslohn
Jahresbescheinigungen eines Grenzgängers weist durch Kindergeldzulagen zu hohen Bruttoarbeitslohn aus
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass einem Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden vorgeworfen werden kann, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt.
Die Kläger haben drei Kinder und wurden in den Streitjahren 2009 bis 2011 zusammen veranlagt. Der Kläger arbeitet seit dem Jahr 2009 in der Schweiz. Als Monatsgehalt war ein Betrag von 6.250 SFR "zuzüglich der gesetzlichen Kinderzulage für jedes bezugsberechtigte Kind, Sozialleistungen, abzüglich AHV/IV/Pensionskasse" vereinbart. Der Kläger pendelte täglich zwischen dem Arbeitsort und der Familienwohnung in Deutschland, wo er auch seinen Arbeitslohn als Grenzgänger versteuerte. Die Einkommensteuererklärungen der Jahre 2009 bis 2011 enthielten jeweils die Anlage N für Grenzgänger (N-Gre). In diesen hatte der Kläger seinen Bruttoarbeitslohn entsprechend... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015
- 6 K 2540/14 -
Geldwerter Vorteil einer privaten Nutzung eines überlassenen Firmenwagens ist nicht tageweise zu ermitteln
Auch bei angefangenen Monaten ist voller Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für private Fahrzeugnutzung anzusetzen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass für jeden Kalendermonat der volle Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeugs anzusetzen ist. Eine taggenaue Berechnung komme nicht in Betracht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellte diversen Arbeitnehmern Fahrzeuge auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die Arbeitnehmer führten kein Fahrtenbuch. Die Überlassung der Fahrzeuge begann und endete zum Teil während eines Monats. Die Klägerin ermittelte den Bruttoarbeitslohn und für Zwecke des Lohnsteuerabzugs den geldwerten Vorteil aus der Möglichkeit zur Privatnutzung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 30.10.2014
- 1 U 42/14 -
Marktwert eines Arbeitnehmers muss beachtet werden: Klausel über Vermittlungsprovision von Leiharbeitsfirma unzulässig
Marktwert der Arbeitskraft spiegelt sich nicht in Höhe des Entleihungsentgelts, sondern im neuen Bruttoeinkommen wider
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Vereinbarung zwischen einem Verleiher und einem Entleiher von Arbeitskräften über die Vergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher nur dann zulässig ist, wenn die Vergütung "angemessen" ist. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwies das Oberlandesgericht darauf, dass eine Provision in Höhe des doppelten monatlichen Bruttoeinkommens noch angemessen sein kann.
Die klagende Leiharbeitsfirma des zugrunde liegenden Streitfalls hatte der Beklagten zwei Arbeitnehmer überlassen. Als sie sich im Betrieb der Beklagten, einer Pflegeeinrichtung, bewährt hatten, wurden sie dort übernommen. Daraufhin verlangte die Leiharbeitsfirma unter Hinweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dort vorgesehene Vermittlungsprovision in Höhe des 200-fachen,... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2013
- 13 K 2184/12 E -
Nettolohnvereinbarung: Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber ist nicht auf einen Bruttobetrag hochzurechnen
Einkommensteuererstattung darf nur durch Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn berücksichtigt werden
Einkommensteuererstattungsansprüche, die ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an seinen Arbeitgeber abgetreten hat, sind im Rahmen des Lohnsteuereinbehalts nur durch einen Abzug vom laufenden Bruttoarbeitslohn und nicht durch Verminderung des laufenden Nettolohns zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein japanischer Staatsangehöriger, war aufgrund einer Entsendungsvereinbarung als Angestellter in Deutschland tätig. Er traf mit seiner Arbeitgeberin eine Nettolohnvereinbarung. Danach zahlte die Arbeitgeberin den Nettolohn aus und übernahm die darauf anfallenden Steuern. Im Rahmen von Veranlagungen anfallende Einkommensteuererstattungen... Lesen Sie mehr
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