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Landgericht Bremen, Urteil vom 25.02.2022
- 4 O 2013/20 -
Keine Haftung des Rechtsanwalts für fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs
Rechtsanwalt muss nur über das "ob" der Beurkundungsbedürftigkeit hinweisen, nicht auf das "wie" der Beurkundung
Ein Rechtsanwalt haftet nicht für die fehlende Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags durch den Notar im Rahmen eines Grundstückskaufs. Der Rechtsanwalt muss nur auf das "ob" der Beurkundungsbedürftigkeit eines Vertrags hinweisen, nicht aber auf das "wie" der Beurkundung. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Rechtsanwaltskanzlei von einer ihrer Mandantinnen im Jahr 2020 vor dem Landgericht Bremen auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen, nachdem ein Grundstückskauf scheiterte. Mit dem Grundstückskauf sollte zugleich ein Miet- und Bürgschaftsvertrag abgeschlossen werden. Das Scheitern des Grundstückskaufs beruhte darauf, dass neben dem Kaufvertrag nicht zugleich der beigefügte Miet- und Bürgschaftsvertrag vom Notar beurkundet wurde. Die Mandantin warf der Anwaltskanzlei vor, nicht darauf hingewiesen zu haben, dass für die Wirksamkeit der Verträge auch die Beurkundung des Miet- und Bürgschaftsvertrags erforderlich war.... Lesen Sie mehr