die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesautobahn A 39“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 01.06.2021
- 5 B 160/21 -
Fahrrad-Demo darf nicht auf die A 39
VG Braunschweig lehnt Eilantrag ab
Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" darf nicht auf der Bundesautobahn 39 durchgeführt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden. Beim Verwaltungsgericht ist ein weiteres Eilverfahren anhängig, in dem es um die Durchführung der Fahrrad-Demo auf der A 2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg geht. Über diesen Eilantrag wird die Kammer in den kommenden Tagen entscheiden.
Die Demonstration soll am Hauptbahnhof Wolfsburg beginnen; von dort soll sich ein Demonstrationszug mit Fahrrädern durch die Wolfsburger Innenstadt bewegen und in der Nähe der City-Galerie Wolfsburg mit der Fahrrad-Demonstration aus Braunschweig vereinigen. Von der City-Galerie Wolfsburg aus soll sich die Fahrrad-Demonstration in Richtung Westen bewegen, um über die Auffahrt Wolfsburg-West auf die A 39 Richtung Norden und dort bis zur Anschlussstelle Weyhausen zu gelangen. In dem entschiedenen Fall hatte der Landkreis Gifhorn als zuständige Versammlungsbehörde verfügt, die bei ihm angemeldete Demonstration dürfe nicht auf der A 39 stattfinden. Hiergegen... Lesen Sie mehr