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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesmietwohnung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Koblenz, Urteil vom 02.12.1986
- 6 S 276/86 -
Vermieter einer Bundesmietwohnung kann nach Tod des Mieters eintretenden Familienangehörigen aufgrund fehlender Wohnberechtigung kündigen
Öffentliches Interesse an Freihaltung rechtfertigt Kündigung
Der Vermieter einer Bundesmietwohnung kann den nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintretenden Familienangehörigen gemäß § 563 Abs. 4 BGB kündigen, wenn dieser kein Bundesbediensteter ist und ihm somit die Wohnberechtigung fehlt. Allein das öffentliche Interesse an der Freihaltung der Wohnung für Bundesbedienstete rechtfertigt die Kündigung. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieterin einer Bundesmietwohnung im Jahr 1984 verstarb, wollte die Tochter in das Mietverhältnis eintreten. Diese lebte mit ihrer Mutter bis zu deren Tod zusammen in der Wohnung. Eine Bundesmietwohnung dient ausschließlich der Deckung des Wohnraumbedarfs von Bundesbediensteten. Da die Tochter der verstorbenen Mieterin keine Bundebedienstete war, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis. Die Tochter akzeptierte dies jedoch nicht, so dass die Vermieterin schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung erhob.Das Landgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
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