die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2022
- 1 BvR 1071/22 -
Verfassungsbeschwerde gegen Warnung des BSI vor Antiviren-Software ohne Erfolg
Bundesamt darf vorerst weiter vor Kaspersky-Virenschutz warnen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Herstellers eines Virenschutzprogramms nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte gegen die von der Beschwerdeführerin vertriebene Virenschutzsoftware am 15. März 2022 eine Warnung ausgesprochen. Den auf Unterlassung und Widerruf der Warnung gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Köln ab. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg. Hiergegen wendet sich die Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde, mit der ein Eilantrag verbunden ist.Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, womit sich der Eilantrag erledigt. Die Darlegungen der Beschwerdeführerin genügen den gesetzlichen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2021
- 10 C 3.20 -
Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums
Innenministerium muss Twitter-Direktnachrichten nicht herausgeben
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betreibt der Kläger die Internetseite FragDenStaat und begehrt Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI. Twitter-Direktnachrichten ermöglichen es zu kommunizieren, ohne dass andere Nutzer die Nachrichten lesen können. Im streitgegenständlichen Zeitraum hat das BMI die Direktnachrichten für informelle Kommunikation genutzt. Diese umfasste u. a. Terminabsprachen,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.04.2021
- VG 6 L 96/21 -
Desiderius-Erasmus-Stiftung muss nicht auf BMI-Homepage erwähnt werden
Anspruch ergibt sich weder aus dem Neutralitätsgebot im Bereich der politischen Willensbildung noch aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot
Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
Die Antragstellerin ist eine Stiftung im Bereich der gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit. Sie veranstaltet unter anderem Seminare und Vorträge. 2018 wurde sie durch Beschluss des Bundesvorstands und des Bundesparteitags der AfD als eine dieser nahestehende politische Stiftung anerkannt. Auf dem Internetportal des BMI findet sich ein Artikel über die bundesweiten... Lesen Sie mehr