die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.05.2014
- 9 AZR 678/12 -
Gesetzlicher Urlaubsanspruch kann nach vereinbartem unbezahltem Sonderurlaub nicht gekürzt werden
Bundesurlaubsgesetz ordnet keine Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an
Vereinbart ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen unbezahlten Sonderurlaub, bleibt der gesetzliche Urlaubsanspruch davon unberührt und darf nicht gekürzt werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis noch ordnet es die Kürzung des Urlaubsanspruchs für den Fall des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2009
- 9 AZR 887/08 -
BAG: Laufende Prämien müssen bei Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigt werden
Überschreiten des Regelungsspielraum der Tarifparteien führt zu Unwirksamkeit der tariflichen Regelung zum Mindesturlaub
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bei der Ermittlung der Höhe des Urlaubsentgelts sind alle im gesetzlichen Referenzzeitraum der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile - mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - zu berücksichtigen (§ 11 BUrlG). Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die Tarifvertragsparteien sind gem. § 13 Abs. 1 BUrlG berechtigt, auch zuungunsten der Arbeitnehmer von § 11 BUrlG abzuweichen. Sie sind damit frei, jede ihnen als angemessen erscheinende Berechnungsmethode zu wählen und zu pauschalieren. Es muss jedoch hinsichtlich des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (§ 3 BUrlG) sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer ein Urlaubsentgelt erhält, wie er es bei... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2009
- B 11 AL 12/08 R -
Kein Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs
Abzugeltender Schadensersatzanspruch im Sinne des § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nicht insolvenzgeldfähig
Wenn ein Arbeitnehmer nach der Insolvenz seines Arbeitgebers seinen Urlaub auch nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Ersatzurlaub nehmen konnte, hat er dennoch keinen Anspruch auf Insolvenzgeld. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der in Geld abzugeltende Schadensersatzanspruch ist vergleichbar einem Urlaubsabgeltungsanspruch im Sinne des § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nicht insolvenzgeldfähig. Er entsteht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist deshalb gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III von der Gewährung eines Insolvenzgeldes ausgeschlossen.Im zugrundeliegenden Fall klagte ein Arbeitnehmer,... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2009
- 9 AZR 983/07 -
Bundesarbeitsgericht zur Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Rechtsprechungsänderung aufgrund Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG steht nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 (EuGH, Urteil v. 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06 -) einzelstaatlichen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Arbeitnehmern, die wegen Krankheit den Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen können, am Ende des Arbeitsverhältnisses keine „finanzielle... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2000
- 9 AZR 404/99 -
Urlaubsabbruch: Chef darf Arbeitnehmer nicht aus Urlaub holen - Kein Rückrufrecht
Urlaubserteilung und vereinbartes Rückrufrecht des Arbeitgebers
Urlaub bleibt Urlaub. Arbeitgeber können Mitarbeiter, die schon in die Ferien aufgebrochen sind, nicht zurückbeordern. Dies gilt auch bei innerbetrieblichen Schwierigkeiten. Anders lautende individuell festgelegte Vereinbarungen sind nicht gültig. Eine solche Abrede verstößt nämlich gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler mit einem Monatsbruttogehalt von zuletzt 5.800, 00 DM beschäftigt. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 1998. Auf seinen Wunsch bewilligte ihm die Beklagte für Mai und Juni 1998 Urlaub. Nach ihrer Behauptung hat die Beklagte mit dem Kläger vereinbart, daß er trotz Urlaubs bei Bedarf arbeiten müsse.Nachdem... Lesen Sie mehr