die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.03.2016
- V R 20/15 -
BFH zur umsatzsteuerfreien Postdienstleistung
Zustellungen an fünf Werktagen (Dienstag bis Samstag) genügen nicht für umsatzsteuerfreie Postdienstleistung
Nur wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, dann sind die Postdienstleistungen steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit von Postdienstleistungen (sog. Post-Universaldienstleistungen) ist, dass sich der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet, diese Leistungen flächendeckend anzubieten. Das BZSt muss dies zudem bescheinigen (§ 4 Nr. 11b des Umsatzsteuergesetzes).Im hier zugrunden liegenden Streitfall beantragte die Klägerin die für die Steuerfreiheit erforderliche Bescheinigung beim BZSt. Das BZSt versagte die Erteilung, da die Klägerin Zustellungen nur an fünf Werktagen (Dienstag bis Samstag) in der Woche erbringen wollte.Die Klage zum Finanzgericht und... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2013
- I ZR 58/11 -
BGH zum Streit der Familienunternehmen "Peek & Cloppenburg KG" über bundesweite Werbung
Bei identischer Unternehmensbezeichnung müssen bundesweite Werbemaßnahmen Leser darüber aufklären, um welches Unternehmen es sich genau handelt
Eine bundesweite Werbung von Unternehmen mit identischer Unternehmensbezeichnung muss so gestaltet sein, dass die Leser der Anzeigen in geeigneter Weise darüber aufgeklärt werden, dass es sich um verschiedene Unternehmen mit identischer Bezeichnung handelt und von welchem der Unternehmen die Werbung tatsächlich stammt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in fünf Verfahren.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmen, die seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung "Peek & Cloppenburg KG" zahlreiche Bekleidungshäuser im Bundesgebiet betreiben. Die Klägerin hat ihren Sitz in Hamburg und ist im norddeutschen Raum tätig. Die Beklagte, die ihren Sitz in Düsseldorf hat, betreibt Bekleidungshäuser... Lesen Sie mehr