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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Call Center“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2021
- 4 B 1143/21 -
Widerruf einer Erlaubnis zur deutschlandweiten Lotterievermittlung bestätigt
Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden
Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung von Lotterien in allen Bundesländern ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zu beanstanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt.
Im hier vorliegenden Fall vermittelte die Antragstellerin Lotterien an staatliche Lotterieveranstalter. Ausweislich aktenkundiger Beschwerden kam es in zahlreichen Fällen bei der Kundengewinnung über für die Antragstellerin handelnde Callcenter zu folgendem Handlungsmuster: Überraschend wurden Betroffene von einem Mitarbeiter eines Callcenters angerufen, welcher ein in Wahrheit nicht bestehendes Vertragsverhältnis zwischen den Betroffenen und einem Lottovermittler behauptete. Hierbei wurde den Betroffenen regelmäßig nicht oder nur missverständlich der Auftraggeber des Anrufers genannt. Den Betroffenen wurde unter für sie überraschender Nennung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 01.07.2021
- 9 L 433/21 -
Keine Erlaubnis mehr für gewerbliche Lotto-Vermittlung wegen glücksspielrechtliche Unzuverlässigkeit
Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag einer Firma mit Sitz im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung gewehrt hat.
Die Antragstellerin hat nach eigenen Angaben aufgrund einer ihr im Jahr 2018 erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung zurzeit mit etwa 11.000 Kunden Glücksspielverträge mit einer Laufzeit von durchschnittlich noch fünf Monaten und einem Umsatzvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro geschlossen. Mit Ordnungsverfügung vom 17. Juni 2021 hatte das Niedersächsische Innenministerium... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2014
- BVerwG 6 CN 1.13 -
Sonn- und Feiertagsarbeit nur begrenzt zulässig
Videotheken, Callcenter Lotto- und Totogesellschaften bleiben geschlossen - Beschäftigung im Buchmachergewerbe am Veranstaltungsort erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf Normenkontrollanträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften unzulässt ist und die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit für nichtig erklärt. Soweit die Verordnung eine solche Beschäftigung in den Bereichen Brauereien, Betriebe zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis zulässt, hat das Bundesverwaltungsgericht keine abschließende Entscheidung über die Gültigkeit der Verordnung getroffen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz fehlte. Hingegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in dem Bereich des Buchmachergewerbes zulässt.
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht hiervon zahlreiche Ausnahmen vor und ermächtigt u. a. die Landesregierungen, weitere Ausnahmen zur Vermeidung erheblicher Schäden unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmer und der Sonn- und Feiertagsruhe für Betriebe zuzulassen,... Lesen Sie mehr
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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.09.2013
- 8 C 1776/12.N -
Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig
Hessischer Verwaltungsgerichtshof erklärt wesentliche Bestimmungen der hessischen Bedarfsgewerbeverordnung für unwirksam
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen ist unzulässig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und erklärte einige Bestimmungen der Verordnung der hessischen Landesregierung über die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen (Bedarfsgewerbeverordnung) vom 12. Oktober 2011 für unwirksam.
Die aufgrund von Normenkontrollanträgen der Gewerkschaft ver.di und zweier südhessischer Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ergangene Entscheidung betrifft vor allem die Beschäftigung von Personal in so genannten Callcentern, zum Beispiel im Versandhandel, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Für diese Bereiche war in der Bedarfsgewerbeverordnung die Beschäftigung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2012
- I ZR 40/11 -
Anforderungen an pharmazeutische Beratung über Call Center in Deutschland durch niederländische Versandapotheke
Ausländische Versandapotheken müssen über deutsche Apothekenbetriebserlaubnis verfügen
Eine ausländische Versandapotheke darf wesentliche pharmazeutische Tätigkeit nicht in Deutschland erbringen, wenn sie über keine deutsche Apothekenbetriebserlaubnis verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Zu diesen Tätigkeiten zählt der BGH nach den erst jetzt vorliegenden Urteilsgründen die Beratung von Kunden über eine deutsche Drittfirma. Keine Bedenken äußert der BGH allerdings, wenn ein Unternehmen über eine Niederlassung in Deutschland Marketingstrategien entwickelt oder überwacht oder mit deutsche Lieferanten, Dienstleistern, Krankenkassen und Logistikunternehmen Verhandlungen... Lesen Sie mehr
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