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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Corona-Notbremse“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.05.2022
- 1 BvR 1295/21 -
Verfassungsbeschwerde gegen Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse" erfolglos
Vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf Auslieferung und Außer-Haus-Verkauf verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die in § 28 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG in der Fassung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (§ 28 b IfSG a. F.) geregelte Untersagung der Öffnung von Gaststätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie richtete.
In Anknüpfung an die Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - zur sogenannten "Bundesnotbremse" hat die Kammer entschieden, dass auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt war. Der Gesetzgeber hat den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten.Am 23. April 2021 trat das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft. Zentraler... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2021
- 24 L 659/21 -
Kreis Wesel: Tests statt Corona-Notbremse und Maskenpflicht im Auto rechtmäßig
Maßnahmen der Corona-Notbremse verletzen keine Rechte von Betroffenen
Die auf die Coronaschutzverordnung NRW gestützte Regelung in der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vom 28. März 2021, wonach statt der ansonsten eingreifenden Einschränkungen der sogenannten Corona-Notbremse (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2-8 CoronaSchVO NRW) die Nutzung der dort genannten Angebote von einem tagesaktuellen negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig ist, verletzt einen Betroffenen nicht in seinen Rechten. Das hat Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Ohne die Regelung würden im Kreis Wesel angesichts der dortigen Inzidenzwerte die weiteren Einschränkungen der Corona-Notbremse eingreifen. Ein (uneingeschränkter) Zugang zu den betroffenen Angeboten, wie großen Teilen des Einzelhandels, Bibliotheken, Museen oder Zoos, wäre also ohne die Regelung für niemanden gegeben. Zur Vermeidung dieser... Lesen Sie mehr
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