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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dachlawinen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 04.06.1986
- 3 S 83/85 -

Streit unter Nachbarn: Grund­stücks­eigentümer muss Gefahr von Dachlawinen beseitigen

Keine Pflicht zur Duldung von Dachlawinen wegen nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses

Wird ein Grundstück durch Dachlawinen eines Nachbargrundstücks beeinträchtigt, so steht dem Grund­stücks­eigentümer ein Abwehranspruch gegenüber den Nachbarn zu. Der Grund­stücks­eigentümer ist nicht verpflichtet die Beeinträchtigung zu dulden, insbesondere nicht wegen dem nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnis. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstück wurde bei stärkeren Schneefällen immer wieder von Dachlawinen aufgrund eines an der Grundstücksgrenze stehenden Nachbarhauses in Mitleidenschaft gezogen. Es entstanden Sachschäden am Grundstück. Des Weiteren wurden Personen gefährdet. Der Grundstückseigentümer verlangte daher von seinem Nachbarn Maßnahmen zu ergreifen, um Dachlawinen zu verhindern. Da sich dieser weigerte dem nachzukommen, erhob der Grundstückseigentümer Klage.Das Landgericht Schweinfurt entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Diesem habe ein Abwehranspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz... Lesen Sie mehr

Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 04.06.1986
- 3 S 83/85 -

Grundstücks­eigentümer muss Nachbarn vor den von seinem Grundstück ausgehenden Dachlawinen schützen

Nachbar muss Dachlawinen nicht aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses dulden

Wird ein Grundstück durch von einem Nachbarn ausgehende Dachlawinen beeinträchtigt, so steht dem Grundstücks­eigentümer ein Anspruch auf Unterlassung nach § 1004 Abs. 1 BGB zu. Der Grundstücks­eigentümer muss die Dachlawinen nicht aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses dulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schweinfurt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Grundstück regelmäßig durch vom Nachbarn ausgehende Dachlawinen beeinträchtigt. So war stets ein Gang betroffen, wodurch es zu einer Gefährdung von Personen kam, die diesen Gang benutzten. Zudem wurde regelmäßig ein Zaun beschädigt. Des weiteren musste jedes Mal der Schnee beseitigt werden. Der Grundstückseigentümer klagte daher gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düren, Urteil vom 28.08.1985
- 8 C 279/85 -

Kein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Hauseigentümer in schneearmen Gebieten wegen Autobeschädigung aufgrund Dachlawine

Ungewöhnlich große Schneemengen begründen besondere Vorsicht für Verkehrsteilnehmer

Wird ein geparktes Auto nach ungewöhnlich starkem Schneefall in einem sonst schneearmen Gebiet von einer Dachlawine beschädigt, so haftet dafür nicht der Hauseigentümer. Denn kommt es zu einer ungewöhnlich großen Schneemenge in einem schneearmen Gebiet, so müssen die Verkehrsteilnehmer eine besondere Vorsicht an den Tag legen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düren hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es im Januar 1985 in Düren ungewöhnlich stark geschneit hatte, setzte starkes Tauwetter ein. Aufgrund dessen löste sich vom Dach eines Hauseigentümers eine Eisplatte. Dieses fiel auf das Dach eines geparkten Fahrzeugs und beschädigte dieses erheblich. Die Fahrzeughalterin verlangte daraufhin Schadenersatz.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 11.03.2014
- 274 C 32118/13 -

Verkehrs­sicherungs­pflicht: Pkw-Halter hat im Fall von Dachlawinen grundsätzlich selbst für die Sicherheit seines Eigentums Sorge zu tragen

Hauseigentümer genügt Verkehrs­sicherungs­pflicht in der Regel durch Anbringen von Schneefanggittern

Ein Hauseigentümer genügt in der Regel seiner Verkehrs­sicherungs­pflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte am 28. Januar 2013 seinen Pkw ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab. Gegen 15 Uhr ging von dem Haus, vor dem der Kläger geparkt hatte, eine Schneelawine vom Dach ab, obwohl auf dem Dach ein Schneefanggitter angebracht war. Die Schneelawine traf direkt den Pkw Kia Rio des Klägers. Dadurch wurden die Kofferraumabdeckung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 15.07.2014
- 438 C 12642/13 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes Fahrzeug durch Dachlawine

Generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern in Hannover nicht vorgeschrieben

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Pkw-Besitzerin, deren Fahrzeug im Winter 2010 durch eine Dachlawine beschädigt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hauseigentümer hat. Zumindest momentan besteht nach Aussage des Gerichts in Hannover derzeit noch keine generelle Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern an Häusern.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde der PKW Ford Ka der Klägerin in der Nacht vom 30. zum 31. Dezember 2010 durch eine Dachlawine beschädigt. Der Wagen erlitt Beschädigungen an der Frontscheibe, der Dachhaut und am Dachhimmel. Der Schaden betrug 2368,46 Euro. Die Klägerin nimmt den Eigentümer des Hauses, von dessen Dach die Schneelawine herabgestürzt war, wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2013
- I-10 U 18/13 -

Dachlawine: Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Installation von Schneefanggittern, Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellen von Warnschildern in schneearmen Gebieten

Kenntnis der Gefährdung begründet zudem Mitverschulden

In schneearmen Gebieten ist der Hauseigentümer zum Schutz vor Dachlawinen grundsätzlich nicht verpflichtet Schneefanggitter auf dem Dach zu installieren, den Parkplatz zu sperren oder Warnschilder aufzustellen. Zudem begründet die Kenntnis der Gefährdung durch Dachlawinen ein Mitverschulden des Geschädigten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Duisburg wurde durch eine Dachlawine das Fahrzeug des Mieters eines Parkplatzes beschädigt. Er klagte daraufhin gegen die Hauseigentümerin auf Zahlung von Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Duisburg entschied gegen den Mieter. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Da es sich in Duisburg um ein schneearmes... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.07.2012
- 4 U 35/12 -

Dachlawinen: Befreiung des Dachs von Schnee durch Fachkräfte nur in Ausnahmefällen erforderlich

Ebenso keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern und zum Aufstellen von Warnschildern

Ein Hauseigentümer muss sein Dach nur in Ausnahmefällen durch Fachkräfte von Schnee befreien lassen. Eine generelle Verpflichtung dazu wäre unverhältnismäßig und nicht erfüllbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer am Mittag des Neujahrstags sein Fahrzeug in einer Parkbucht vor einem Haus in Osnabrück. Im Laufe des Nachmittags lösten sich vom Dach des Hauses Eisbrocken und beschädigten das Fahrzeug. Es herrschte seit dem Morgen extremes Tauwetter, vor dem im Radio gewarnt wurde. Der Autofahrer behauptete, der Hauseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 29.07.2011
- 10 C 120/11 -

Schneefanggitter in Regionen mit Schneearmut nicht erforderlich

Mannheimer Hauseigentümer muss keine Schneefanggitter anbringen

Das Amtsgericht in Mannheim hat die Klage auf Schadensersatz gegen einen Vermieter wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen gegen Dachlawinen abgewiesen. Die Klägerin wollte einen Schaden an ihrem Auto geltend machen und verwies dabei auf die Verantwortung des Vermieters für die Anbringung von Schneefanggittern. Das Gericht stellte keine zwingende Notwendigkeit für derartige Maßnahmen in der Region Mannheim fest und verwies zusätzlich auf die Mitverantwortung der Klägerin, die von den Witterungsverhältnissen ausgehende Gefahr erkennen zu müssen.

Im zugrunde liegenden Fall forderte eine Mieterin von ihrem Vermieter Schadensersatz für Schäden an ihrem Auto, die durch eine Dachlawine aufgrund fehlender Sicherungen verursacht wurden. Die Klägerin verwies in ihrer Begründung darauf, den Wagen ordnungsgemäß geparkt zu haben. Außerdem habe das Dach eine Neigung von mehr als 45 Grad und die Wetterlage vor Silvester hätte es erfordert,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2012
- I-24 U 217/11 -

Keine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern in Gebieten mit Schneearmut

Vermieter trifft keine Schaden­ersatzpflicht wegen Beschädigung eines Fahrzeugs

Ist durch eine Dachlawine der PKW des Mieters eines Stellplatzes beschädigt worden, so haftet der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden wegen Unterlassen des Anbringens eines Schneefanggitters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Fahrzeug des Mieters eines Stellplatzes in Wuppertal aufgrund einer Dachlawine im Dezember 2010 beschädigt. Der Mieter verlangte daraufhin von der Vermieterin die Leistung von Schadenersatz. Er war der Meinung, sie hätte ein Schneefanggitter anbringen müssen. Tatsächlich befand sich auf der Dachfläche über dem Hauseingang ein Schneefanggitter.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.08.2012
- I-9 U 119/12 -

Hauseigentümer muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen

Ordnungsbehördliche Verordnung oder Ortssatzung schreibt keine Sicherungsmaßnahmen gegen Dachlawinen vor

Die Eigentümerin eines in Bielefeld gelegenen Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Vorsorgemaßnahmen sind nicht geboten. Einer Warnung von Seiten der Eigentümerin bedarf es nicht. Mit diesem rechtlichen Hinweisen hat das Oberlandesgerichts Hamm einen Kläger zur Rücknahme seiner Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld veranlasst.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger sein Fahrzeug am 27. Dezember 2010 auf einem Einstellplatz abgestellt, der auf einem an das Hausgrundstück der Beklagten angrenzenden Grundstück liegt. Dort wurde es durch vom Dach des Hauses der Beklagten herabstürzende Schneemassen beschädigt. Den Ersatz seines mit über 6.800 Euro bezifferten Schadens hatte die Beklagte abgelehnt.... Lesen Sie mehr



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