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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Datenverbreitung“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.05.2014
- C-131/12 -
Recht auf Vergessen: Google muss auf Antrag Links zu personenbezogenen Daten aus Ergebnisliste entfernen
Informationen über Betroffene müssen nach einer gewissen Zeit von Suchmaschinen "vergessen" werden können
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Mit einer Richtlinie der Union* sollen die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere das Recht auf die Privatsphäre, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt und gleichzeitig die Hemmnisse für den freien Verkehr solcher Daten beseitigt werden.2010 erhob Herr Mario Costeja González, ein spanischer Staatsbürger, bei der Agencia Española de Protección de Datos (spanische Datenschutzagentur, AEPD) eine Beschwerde gegen die La Vanguardia Ediciones SL, die Herausgeberin einer in Spanien, insbesondere in Katalonien weitverbreiteten Tageszeitung, sowie gegen Google Spain und Google Inc. Er machte geltend,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2012
- 16 U 125/11 -
Ärzte müssen anonyme Bewertungen im Internet hinnehmen
Arztbewertungsportal Jameda muss Bewertungen nicht löschen
Werden Ärzte im Rahmen eines Bewertungsportals im Internet anonym bewertet, besteht für diese weder ein Anspruch auf Löschung der Daten noch ein Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung der Daten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Klägerin war niedergelassene Ärztin. Die Beklagte betreibt das Bewertungsportal www.jameda.de im Internet zum Auffinden und Bewerten von niedergelassenen Ärzten. Die Internetseite enthielt folgende Daten: Kontaktdaten, berufliche Tätigkeit, Gesamt- und Einzelbewertungen und die Kommentare der Nutzer. Die Klägerin begehrte von der Beklagten... Lesen Sie mehr
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