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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Deutsche Bundestag“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.01.2022
- 2 BvE 1/22 -

BVerfG weist AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab

Eilantrag mangels ausreichender Begründung unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag und zwei der ihr angehörenden Abgeordneten verworfen, der darauf zielt, Abgeordneten, die die „2G+-Regel“ nicht erfüllen, Zugang zu einer am 27. Januar 2022 stattfindenden Gedenkstunde im Deutschen Bundestag zu gewähren.

Angesichts der erhöhten Infektionsgefahren durch die Omikron-Variante hat die Präsidentin des Deutschen Bundestags eine novellierte Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit Wirkung ab dem 12. Januar 2022 erlassen. Die Allgemeinverfügung sieht verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete vor. In den Bereichen des Bundestages, in denen bisher die „3G“-Regel galt (Plenum, Ausschüsse, Veranstaltungen), gilt nunmehr „2G+“. Dies betrifft räumlich insbesondere den Zutritt zum Plenarsaal. Dieser ist nunmehr auf Geimpfte und Genesene beschränkt, die zusätzlich einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.06.2020
- 2 BvE 2/19 -

Polizeiliches Betreten von Abgeordnetenbüros stellt Verstoß gegen das Grundgesetz dar

Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag stellt Eingriff in verfassungs­rechtlichen geschützten Abgeordnetenstatus dar

Mit Beschluss hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden, dass der Präsident des Deutschen Bundestages einen Abgeordneten in seinem Recht aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dadurch verletzt hat, dass die Polizei beim Deutschen Bundestag seine Abgeordnetenräume betreten hat. Zur Begründung der Entscheidung hat der Senat ausgeführt, dass das Handeln der Polizei beim Deutschen Bundestag einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Abgeordnetenstatus darstellt. Dieser Eingriff ist nicht gerechtfertigt, weil das Vorgehen jedenfalls nicht verhältnismäßig im engeren Sinne war. Im konkreten Fall waren die Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage nur schwach ausgeprägt. Zudem war nicht ersichtlich, dass die Plakatierungen überhaupt von Passanten wahrgenommen worden oder zum Anlass von Angriffen auf das Parlamentsgebäude oder die Mitarbeiter genommen worden wären.

Im hier zugrunde liegenden Fall hatten die Beamten anlässlich eines Staatsbesuchs des türkischen Staatspräsidenten dort angebrachte Plakatierungen mit Zeichen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG entfernt.Der Antragsteller als Mitglied der Fraktion DIE LINKE dem Deutschen Bundestag an. Im September 2018 hielt sich der türkische Staatspräsident in Berlin... Lesen Sie mehr



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